Erbfallkosten in der Erbschaftssteuererklärung

Hallo Experten,

in Formularen zur Erbschaftssteuererklärung heißt es unter Erbfallkosten:
Nur auszufüllen, wenn insgesamt mehr als 10.300 EUR (Pauschbetrag) geltend gemacht werden.
Was macht das Finanzamt bei nichtausgefüllten Erbfallkosten, zieht es automatisch 10.300 € vom Nachlass ab, oder zieht es gar nichts vom Nachlass ab?

Dank und Gruß
Franz

Hallo Franz,

es ist genau so, wie es da steht: Wenn man mehr als den Pauschbetrag geltend machen möchte, muss man diesen Betrag erklären. Wenn man nichts erklärt, wird der Pauschbetrag angesetzt.

Schöne Grüße

MM