Hallo Experten,
in Formularen zur Erbschaftssteuererklärung heißt es unter Erbfallkosten:
Nur auszufüllen, wenn insgesamt mehr als 10.300 EUR (Pauschbetrag) geltend gemacht werden.
Was macht das Finanzamt bei nichtausgefüllten Erbfallkosten, zieht es automatisch 10.300 € vom Nachlass ab, oder zieht es gar nichts vom Nachlass ab?
Dank und Gruß
Franz