Hallo, ein Beispiel.
Ein Mensch stirbt und hinterläßt lt. Testament 8 gleichberechtigte Erben (Nichten/Neffen). Einer davon ist Betreuer/Testamentvollstrecker des Verstorbenen und kümmert sich um alle finanziellen Dinge nach dem Tode (Beerdigung, Grabstein etc.) Kann der Erbfallpauschbetrag von 10300 € nur der Betreuer geltend machen oder ist der Betrag immer unter den Erben aufzuteilen ? bzw. wie ist es wenn diese Ausgaben bereits alle aus dem Nachlass der Verstorbenen gezahlt werden ?
der Erbfallpauschbetrag kann nur angesetzt werden, wenn Nachlassverbindlichkeiten auftreten.
Das ist der Fall, wenn die Kosten der Bestattung aus dem Nachlass bezahlt werden. In den Nachlass fallen die Barmittel allerdings in der Höhe, in der sie am Todestag verfügbar waren - nicht durch irgendwas gemindert, was erst später aus dem Nachlass bezahlt wurde.
Diese Summe kann nur einmal genutzt werden. Sind die Bestattungskosten höher dann gelten die tatsächlichen Kosten und müssten nachgewiesen werden. Sonst gilt die Pauschale ohne Nachweis.
Und sie nutzt in dem Sinne nicht der Testamentsverwalter sondern alle Erben.
Man rechnet doch im einzelnen Steuerbescheid diese 10.300 € bei 8 Erben geteilt durch 8. Also taucht in jedem Steuerbescheid der Abzug von 1.287,50 € auf und mindert so die zu versteuernde Summe.