Erbfallregelung bei vermißtem Teilerbnehmer

Wie wirkt sich eine vermißte Person im Falle einer Erbschaft für die anderen Erben aus? Soll ein Pflichterbteil vorgehalten werden für den Fall, dass die vermißte Person sich wieder meldet? Wenn die vermißte Person in einem Testament bedacht wird, und die Person kommt nicht wieder (wegen evtl Tod), was geschieht mit diesem Teil des Erbes? Kommen die anderen Erben trotzdem nach einer gewissen Zeit ( Nach 10 Jahren) wieder in den Genuss des Erbteiles? Der Vermißte hat keine Nachkommen.

Wenn die vermißte Person in einem Testament bedacht
wird, und die Person kommt nicht wieder (wegen evtl Tod), was
geschieht mit diesem Teil des Erbes? Kommen die anderen Erben
trotzdem nach einer gewissen Zeit ( Nach 10 Jahren) wieder in
den Genuss des Erbteiles? Der Vermißte hat keine Nachkommen.

Hallo,

Wenn die Person schon vor dem Erbfall vermisst war und man ggf. sogar von deren Tod ausgeht, könnte diese gar kein Erbe geworden sein, § 1923 I BGB.

Man sollte hier versuchen zu ermitteln! Ggf. könnten auch die Voraussetzungen für ein Todeserklärungsverfahren vorliegen.

ml.