Eltern machten Berliner Testament, nachem nach dem Letztverstorbenen die drei Kinder alles zu gleichen Teilen erben. Nun ist eines der Kinder gestorben. Wie ist die weitere Erbfolge. Die Verstorbene hat zwei noch lebende Töchter.
Eltern machten Berliner Testament, nachem nach dem
Letztverstorbenen die drei Kinder alles zu gleichen Teilen
erben. Nun ist eines der Kinder gestorben. Wie ist die weitere
Erbfolge. Die Verstorbene hat zwei noch lebende Töchter.
Die Kinder des vorverstorbenen Kindes des Erblassers, treten an seine Stelle und teilen sich dessen Erbteil.
Also: 3 Kinder: jeder erbt 1/3. Da ein Kind vorverstorben geht sein Drittel zu gleichen Teilen auf seine beiden Kinder über.