Ehepaar XY hat keine Kinder.
Also keine Erben der 1. Ordnung (Abkömmlinge).
Mann X verstirbt. 15 Jahre später
verstirbt Frau Y. Wer ist erbberechtigt.
Erben der 2. und höheren Ordnung, also Eltern, Geschwister, Geschwister der Eltern, Großtanten, Nichten usw.
Sind die drei Geschwister des Mannes erbberechtigt ??
Nein, denn sie sind nicht blutsverwandt mit der Verstorbenen. Sie hätten/haben bereits beim Tod des Mannes geerbt bzw. dessen Eltern. Ein Testament kann das aber ändern, daher lassen wir diesen Fall mal weg und betrachten nur die gesetzliche (also verwandtschaftliche) Erbfolge.
Die Geschwister der Frau ?? Denke mal schon.
Ja, sie stehen in der 2. Ordnung als Abkömmlinge der Eltern, werden aber durch noch vorhandene Eltern ausgeschlossen (da sie Nacherben wären).
Haben dessen
Kinder ebenfalls ein Recht darauf ??
Ja, Reihenfolge: Eltern der Verstorbenen, Geschwister, deren Kinder bilden eine Linie, da sie jeweils Nacherben sind. Ist also noch die Mutter am Leben, erbt diese „stellvertretend“ für die Geschwister und deren Kinder, da die Mutter ja diese dann später beerbt.
Aber was ist wenn der
Bruder von Frau Y vor seiner Schwester stirbt. Ist dessen
Familie ebenfalls noch erbberechtigt ??
Ja, als Nacherben der 2. Ordnung resp. der Linie, so fern es Abkömmlinge sind. Eine nicht verwandte Witwe erbt nicht, da sie nicht blutsverwandt ist. Sind keine Eltern und Geschwister mehr da, aber eine Nichte, so erbt diese. Ist sie alleine in der 2. Ordnung, ist sie Alleinerbin.
Wo kann man sich da
kundig machen ??
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge