Angenommen ein Ehepaar ( jedoch geschieden ) hat 2 erwachsene Töchter.
Eines der Kinder stirbt vor den Eltern.
Wie ist dann die Erbfolge geregelt?
Vielen Dank
Angenommen ein Ehepaar ( jedoch geschieden ) hat 2 erwachsene Töchter.
Eines der Kinder stirbt vor den Eltern.
Wie ist dann die Erbfolge geregelt?
Vielen Dank
BGB § 1924 Gesetzliche Erben erster Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
BGB § 1925 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
(2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
Wenn man das in der Reihenfolge betrachtet, erben beide Elternteile zu gleichen Teile, sofern das verstorbene Kind keine eigenen Kinder hat. Die Schwester oder der Bruder erbt nichts.
Moin,
Angenommen ein Ehepaar ( jedoch geschieden ) hat 2 erwachsene
Töchter.
Die Scheidung spielt nur dann eine Rolle, wenn ein Ehegatte stirbt.
Eines der Kinder stirbt vor den Eltern.
Dann erben die Abkömmlinge der Tochter. Sind keine da, die Eltern. Leben die auch nicht mehr, dann die Schwester.
Wie ist dann die Erbfolge geregelt?
Im Erbrecht geht’s immer erst nach unten, dann nach oben und dann nach der Seite.
Gruß Ralf
Moin,
Im Erbrecht geht’s immer erst nach unten, dann nach oben und
dann nach der Seite.
Das ist ein humorvoller und praktischer Merksatz! Danke!
Karl
Ist der Ehemann der Verstorbenen 1. oder 2. Ordnung oder nix?
Gruss
Canadier
Hallo Daddy1951,
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www.soforttestament.de
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beste Grüße
Ist der Ehemann der Verstorbenen 1. oder 2. Ordnung oder nix?
Hi,
da steht zwar nix von einem Ehemann, aber der Ehemann würde keiner Ordnung angehören.
http://www.ratgeber-recht24.de/Gesetzliche_Erbfolge_…
Die Höhe des Erbteiles differenziert je nach Güterstand.
Gruß
Tina
Danke Tina, owt
owt