Herr R. hat nur einen Sohn, der ist verh. und hat 3 Stiefkinder…27…25 und 19.
letztes Jahr hatten er und seine Frau eine Ehehkrise,wo sie ausziehen wollte.In seinem Schmerz ruft der Sohn seinen Vater und sagt es ihm. Es ist jetzt aber alles wieder ok.
Herr R. ruft seinen Sohn an,er und seine Frau sollen doch Ostern mal kommen,und das geredet werden muss, und dann fragt er seinen Sohn…wenn er mal srirbt,wer erbt denn dann alles …seine Wohnung auf Gran Canaria,ein Doppelreihenhaus und Bares…
Jetzt meine Frage
So wie das aussieht,soll die Schwiegertochter nichts erben,worauf sie auch nicht scharf ist.
Muss Herr R. ein Testament fertigen,das nach seinem Sohn alles einer sozialen Einrichtung bekommt,oder muss das sein Sohn machen,der das bestimmt nicht macht.
Grds. sind nur Ehepartner und leibliche Abkömmlinge erbberechtigt.
Verstürbe R. ohne Testament, bekäme sein Sohn demnach neben der Witwe dessen hälftigen Reinnachlass.
Selbst wenn der Sohn vorher versterben sollte, wäre ein Testament insofern nicht erforderlich, als die Kinder seiner Schwiegertochter gegenüber seinem Sohn als Stiefelternteil nicht erbberechtigt sind und somit in der Erbfolge nicht nachrücken - es sein denn, ihre Vaterschaft wäre von seinem Sohn anerkannt oder eine Adoption vorgenommen worden.