Hallo,
falls die Tochter vor der Mutter verstirbt, ist die Mutter dann ggfls. Pflichtteilsberechtigt, oder steht ihr gar nichts zu ?
Ich kann keine weiteren Angaben machen, es geht nur um die rechtstheoretischen Möglichkeiten.
Gruss
Andreas
Hallo,
falls die Tochter vor der Mutter verstirbt, ist die Mutter dann ggfls. Pflichtteilsberechtigt, oder steht ihr gar nichts zu ?
Ich kann keine weiteren Angaben machen, es geht nur um die rechtstheoretischen Möglichkeiten.
Gruss
Andreas
Hallo,
Guten Abend
falls die Tochter vor der Mutter verstirbt, ist die Mutter
dann ggfls. Pflichtteilsberechtigt,
Ja!
Guggst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Mit dem Suchwort „Erbfolge“ bei Herrn Google, hättest das bestimmt auch gefunden, oder?
Gruss
Andreas
Gruß
MG
Hallo,
falls die Tochter vor der Mutter verstirbt, ist die Mutter
dann ggfls. Pflichtteilsberechtigt, oder steht ihr gar nichts
zu ?Ich kann keine weiteren Angaben machen, es geht nur um die
rechtstheoretischen Möglichkeiten.
Hi, mit oder ohne Testament?
Falls die Tochter ohne Testament und ohne Kind/er verstirbt, erben die Eltern.
Verstirbt die Tochter und hinterlässt eigenes Kind/er, erben nur diese.
MfG ramses90
Gruss
Andreas
Hallo,
Ich kann keine weiteren Angaben machen, es geht nur um die rechtstheoretischen Möglichkeiten.
Hi, mit oder ohne Testament?
Falls die Tochter ohne Testament und ohne Kind/er verstirbt, erben die Eltern.
Verstirbt die Tochter und hinterlässt eigenes Kind/er, erben nur diese.
Nur zur Vollständigkeit wäre noch zu erwähnen, dass auch ein ggf. vorhandener Ehe- bzw. Lebenspartner zu berücksichtigen wäre.
Grüße