Erbfolge

Hallo, wie ist das so ganz allgemein, wenn z.B.: eine Frau hat vier Kinder. Eins davon stirbt. Wenn die Frau dann selber stirbt, wer erbt dann den Anteil des bereits vorher verstorbenen Kindes. Wird der aufgeteilt unter den verbliebenen geschwistern oder bekommen die kinder der Verstorbenen ihren Anteil? Muss das im testament festgehalten werden oder wie ist das? Wenn im Testament nichts darüber steht, wie ist das dann?

Danke

Mamaeric

Hallo,

im Rahmen gesetzlicher Erbfolge verteilt sich der Anteil eines vorverstorbenen Kindes zu gleichen Teilen auf dessen eigene Nachkommen. Aus dem 1/4 eines von vier Kindern werden 2*1/8 für dessen beide Kinder. Dieses Spiel geht theoretisch beliebig weiter, d.h. der Anteil des vorverstorbenen Enkels würde zu gleichen Teilen an dessen Nachkommen gehen, … In Ermangelung von Nachkommen fällt der Anteil dann den übrigen Geschwistern zu, d.h. es ergibt sich die Situation als ob es den vorverstorbenen Nachkommen nicht gegeben hätte. Aus 3*1/3 wird 2*1/2.

Gruß vom Wiz