Hallo,
wie ist die Erbfolge wenn der verstorbene aus erster Ehe zwei Kinder hat, in zweiter Ehe lebte (diese aber erst seit 5 Monaten bestand, das Paar davor 2,5Jahre zusammen lebte und 10 Jahre insgesamt zusammen waren).
Wie wird man bzgl. des Erbes informiert, kommt ein Brief von einem Notar oder wie läuft dies ab?
Danke für Eure antworten
Hallo,
tut mir leid, aber ich kenne mich auch nicht so gut
aus.
Viele Grüße
Aus rechtlichen Gründen kann ich auf Ihren persönlichen Fall nicht eingehen; ich antworte Ihnen in allgemeiner Form zu dem Thema wie folgt:
Bei gesetzlicher Erbfolge (also ohne Testamentserrichtung) erben die Witwe und die Abkömmlinge des Verstorbenen gemeinsam. Die Anteile richten sich nach dem Güterstand. Paare ohne Trauschein haben keine gegens. Erbansprüche, auch dann, wenn sie 50 Jahre zusammen gelebt haben.
Um Erbansprüche muss sich jeder gesetzl. Erbe selbst kümmern. Wie das geht, richtet sich nach der Nachlasssituation und dem Kenntnisstand darüber. Am günstigsten ist es, wenn sich die Erben zusammentun und alles einvernehmlich regeln. Als Erstes wird ein Erbschein benötigt, wenn eine Legitimation erforderlich wird (bei Geldanlagen, Grundvermögen etc.). Über ein Testament erfährt man, wenn man beim Amtsgericht (letzter Wohnsitz) unter Sterbeurkunden-Vorlage fragt.
Fragen Sie mich erneut, wenn etwas offen geblieben oder unklar sein sollte (bitte genaue Schilderung!).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.340 Tagen 1.641 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)