Erbfolge bei Adoption

Folgende Situation: ich wurde von meinem leiblichen Vater („mein erzeuger“) nach meiner Geburt adoptiert, da meine Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch mit ihrem ersten Mann verheiratet war. Nach meiner geburt liess sich mutter scheiden und heiratete meinen „erzeuger“.
Da tun sich einige fragen auf.

  1. in welchem Stammbuch stehe ich drin?
  2. wer ist vor dem Gesetz mein vater?
  3. besteht ein Anrecht auf das Erbe des ehemaligen Ehemanns?

Hallo Pumuckl 1
Tja, das sind wieder mal rechtliche Fragen, die ich Dir leider nicht beantworten kann. Dafür hab ich leider nicht das nötige Expertenwissen, tut mir leid!

Rein „vom Gefühl her“ würde ich mal sagen:
Zu Frage 1:
Frag doch mal Deine Mutter nach dem Familienstammbuch.
Wenn das nicht geht, aus welchen Gründen auch immer, geh mal zum Einwohnermeldeamt und erkundige Dich da nach Deiner Abstammungsurkunde. Dazu solltest Du jedoch mindestens 16 Jahre alt sein, sofern meine Information richtig ist.

Zu Frage 2:
Rein vom Gesetz her, müsste Dein „gesetzlicher Vater“ der zum Zeitpunkt Deiner Geburt mit Deiner Mutter verheiratete Ehemann sein, da Du als „eheliches Kind“ geboren wurdest und somit der Ehemann vorerst mal als „Vater“ gilt, bis er entweder die Vaterschaft (erfolgreich) angefochten hat oder Du eben adoptiert wurdest.

Zu Frage 3:
Keine Ahnung! Aber das ist eine interessante Frage! Möglicherweise kommt es bei dieser Fragestellung auch darauf an, wann Du geboren wurdest, da das Erbrecht der Adoptierten irgendwann mal im Grundsatz geändert wurde. Aber das ist echt eine Frage für einen Juristen.

So, nun Dir weiterhin viel Erfolg bei all Deinem Tun!
Liebe Grüße
Ute Angelika Weinand

Schauen Sie in Ihre Geburtsurkunde: Darin sind die gesetzlichen Eltern nach dem Stand des Ausstellungsdatums vermerkt. Da der Ehemann z.Zt. der Geburt gesetzlich als Vater gilt, konnte er die Vaterschaft anfechten. Danach gilt Nichtehelichkeit der Geburt. Somit kann auch ein Erbrecht nicht entstehen.- Durch eine Adoption erwirbt der Annehmende die Adoptiv-Vaterschaft mit den entsprechenden regulären Erbberechtigungen.