Erbfolge bei Ehegatten-Testament

Erbfolge bei Ehegatten-Testament?
Opa (Witwer) stirbt. Hatte Sohn und Tochter Elsa. Sohn ist vor ihm verstorben, dieser hatte aber mit seiner Frau ein Ehegatten-Testament (Berliner T.)gemacht. Die beiden haben noch das Kind Klaus. Frage: Erbt neben der Tochter des Witwers nur das Kind Klaus (gesetzl.Erbfolge) oder auch die Frau des verstorbenen Sohnes mit der anderen Hälfte auf Grund des Berliner Testaments?

Man kann mit einem Testament nur über den eigenen Willen verfügen, nicht über den von anderen.

Im vorgenannten Fall spielt das Testament keine Rolle mehr, denn das ist für die Erbfolge nach dem Opa nicht relevant. Hat der Opa kein Testament hinterlassen, gilt die gesetzliche Erbfolge, die lautet:

Sohn und Tochter erben zur Hälfte. Da der Sohn vorverstorben ist, rückt Kind Klaus an Stelle des Sohnes. Die Schwiegertochter erbt nichts.