Hallo zusammen,
man stelle sich vor das ein Mitglied einer Erbengemeinschaft seinen Erbanteil ausschlägt. Wie geht die Verteilung weiter ? Treten dann die Kinder des " Ausschlagenden " in seine Rechtsfolge oder geht der ausgeschlagene Erbanteil dann auf die Miterben der Erbengemeinschaft über. Ich habe in diesem Zusammenhang mal die Begriffe Ernachfolge und Ersatzerbe gelesen…
gruß an alle !
makhl