Erbfolge bei Erbausschlagung innerhalb E.-Gemeinsc

Hallo zusammen,

man stelle sich vor das ein Mitglied einer Erbengemeinschaft seinen Erbanteil ausschlägt. Wie geht die Verteilung weiter ? Treten dann die Kinder des " Ausschlagenden " in seine Rechtsfolge oder geht der ausgeschlagene Erbanteil dann auf die Miterben der Erbengemeinschaft über. Ich habe in diesem Zusammenhang mal die Begriffe Ernachfolge und Ersatzerbe gelesen…

gruß an alle !

makhl

§ 1953 II BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1953.html

Soweit in der Linie des ausschlagenden noch Abkömmlinge vorhanden sind , sind diese die „Nächstberufenen“. Diese müssen dann auch frist und formgerecht ausschlagen so sie kein Erbe sein wollen. Ist die Linie erloschen, wächst der Anteil den anderen Erben an.

ml