Erbfolge bei mittellosen verstorbenen

Hallo zusammen,

heute haben wir uns Gedanken um folgenden Fall im Erbrecht gemacht:

  1. Eheleute sind verheiratet, gesetzl. Güterstand.
  2. Alle Vermögensgegestände laufen auf den Namen des Vater, d.h. die Mutter besitzt kein nennenswetes Vermögen.
  3. Die Mutter stirbt

Frage:
Kann das erbende Kind / die erbenden Kinder den Zugewinnausgleich, der durch die Beendigung des Güterstandes aufgrund des Todesfalls entstanden ist, gegenüber dem Vater einfordern?
Entsteht hier im Todesfall überhaupt eine Ausgleichsforderung, die vererbt wird?

Ich habe nach langem Grübeln keine sinnvolle Lösung gefunden. Allerdings wäre es ja bedenklich, wenn die Kinder den Anteil der Mutter am Zugewinn nicht als Erbe bekommen würden.

Danke für die Antworten
Thorsten

Traurig, aber wahr:

wer nichts besitzt, kann nichts vererben.
Zugewinnsausgleich gibt es nur bei Scheidungen.

Traurig, aber wahr:

wer nichts besitzt, kann nichts vererben.
Zugewinnsausgleich gibt es nur bei Scheidungen.

Nicht ganz richtig so… Schaust du § 1371 BGB. :wink:
Ein Ablömmling kann grundsätzlich keine Ansprüche aus dem Zugewinnanspruch des Ehegatten für sich geltend machen kann. Pauschal wird der Zugewinnanspruch (auch wenn es gar keinen Anspruch reell gäbe) duch die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um 1/4 erlangt. Soweit der Ehegatte nicht als Erbe berufen ist oder ausschlägt kann er den dann rechnerisch zu ermittelnden Zugewinn und und den „kleinen“ Pflichtteil geltend machen. Vergeichsrechnungen könnten sich hierbei lohnen.

ml.

Hallo,
also ich habe das nicht so ganz verstanden, weder den Paragrafen, noch obige Ausführungen.

Also wenn bei einem Ehepaar das ganze Vermögen (z.B. Immobilien, Aktien, Geld etc.) im Besitz des Mannes ist (wir gehen mal davon aus, daß beide bei Eheschließung mittellos waren), wie hoch wäre dann der Erbteil des Kindes / der Kinder bei Tod der Mutter? Also jetzt an dem Vermögen des Vaters? Welches ja eigentlich das Vermögen der Ehegemeinschaft ist, aber nun mal nur auf den Namen des Vaters läuft.

Also wenn bei einem Ehepaar das ganze Vermögen (z.B.
Immobilien, Aktien, Geld etc.) im Besitz des Mannes ist (wir
gehen mal davon aus, daß beide bei Eheschließung mittellos
waren), wie hoch wäre dann der Erbteil des Kindes / der Kinder
bei Tod der Mutter?

Wenn die Mutter verstirbt kann das Kind doch nicht´s vom Vermögen des Vaters erben!!!

Die Quoten betragen bei Zugewinnehe und:

1 Kind

1/2 für Mann (1/4 aus 1931 I BGB, 1/4 aus 1371 I BGB)
1/2 für Kind ( aus 1924 I, II BGB)

2 Kinder:

1/2 für Mann (1/4 aus 1931 I BGB, 1/4 aus 1371 I BGB)
1/4 für jedes Kind ( aus 1924 I,II, IV BGB)

3 Kinder:

1/2 für Mann (1/4 aus 1931 I BGB, 1/4 aus 1371 I BGB)
1/6 für jedes Kind ( aus 1924 I,II, IV BGB)

u.s.w.

ml

Na also,

das hatte ich ja auch gesagt.
Du hattest mir doch aber widersprochen, das würde nicht ganz stimmen…

Also, wenn Frauen so dumm sind, ihr ganzes Leben lang für die Familie zu arbeiten und dem Mann erlauben, sein Einkommen nur für sich zu behalten und die Immobilien ausschließlich auf seinen Namen eintragen zu lassen, erben die Kinder beim Tod der Mutter nichts.

Traurig, aber wahr.

Hallo,

Also, wenn Frauen so dumm sind, ihr ganzes Leben lang für die
Familie zu arbeiten und dem Mann erlauben, sein Einkommen nur
für sich zu behalten und die Immobilien ausschließlich auf
seinen Namen eintragen zu lassen, erben die Kinder beim Tod
der Mutter nichts.

Traurig, aber wahr.

Was genau ist daran traurig, dass man das so regeln kann, wie man will?
Gruß
loderunner

Für die betroffenen Kinder ist es traurig.

Früher hatten die Frauen nicht unbedingt die Wahlmöglichkeiten wie heute. Mann konnte das so regeln wie mann wollte, aber frau mußte von mann die schriftliche Erlaubnis haben, arbeiten und ein eigenes Konto eröffnen zu dürfen. Die Generation der heute 70 - 90jährigen, bei denen das Problem des Vererbens jetzt eben akut wird, hatte zu Beginn ihrer Ehe eben gar keine Wahlmöglichkeit und in späteren Jahren dann nicht die Kraft sich ihre persönlichen Rechte zu erkämpfen.
Bis 1953 ging das Vermögen der Frau bei Eheschließung in den Besitz des Mannes über, bis 1977 brauchte die Frau die Erlaubnis des Mannes, um eine Arbeit aufnehmen zu dürfen.
Ein Großteil der Frauen dieser Generation ist heute also de facto mittellos und erst bei ihrem Tod stellen die Kinder das fest.

Ich finde das traurig.

Für die betroffenen Kinder ist es traurig.

Inwiefern? Die erben doch noch früh genug. Das Geld ist schließlich nicht weg.

Ich finde das traurig.

Ich kein bisschen. Kann doch jeder regeln, wie wer will. Muss denn der Staat überall reinregieren?

Btw., es ist übrigens viel wahrscheinlicher, dass der Vater zuerst stirbt. Ist das dann traurig für die Ehefrau? Dann sollten wir langsam mal an ein staatlich finanziertes Mindesterbe denken für alle, die leer ausgehen. Oder wie stellst Du Dir das vor?

Für die betroffenen Kinder ist es traurig.

Inwiefern? Die erben doch noch früh genug. Das Geld ist
schließlich nicht weg.

Wenn der Vater dann aber z.B. erneut heiratet, ist seine neue Ehefrau die Haupterbin, was bestimmt nicht im Sinne der verstorbenen Mutter wäre.

Ich finde das traurig.

Ich kein bisschen. Kann doch jeder regeln, wie wer will. Muss
denn der Staat überall reinregieren?

Es ist traurig, daß die lebenslange Arbeitsleistung der Frau nicht gewürdigt wird insofern, daß sie nichts zu vererben hat, daß sie nicht als Teilhaberin des ehelichen Vermögens gilt.
Bei Strukturen, wo nur ein Partner das gesamte Vermögen besitzt, hat der mittellose Partner meist nicht die Macht, den vermögenden Partner dazu zu bringen, die Besitzverhältnisse zu ändern. Die einzige Möglichkeit wäre eine Scheidung, bei einer Scheidung würde dem mittellosen Partner die Hälfte des Vermögens zugesprochen und könnte dann an die Kinder vererbt werden.

Btw., es ist übrigens viel wahrscheinlicher, dass der Vater
zuerst stirbt. Ist das dann traurig für die Ehefrau? Dann
sollten wir langsam mal an ein staatlich finanziertes
Mindesterbe denken für alle, die leer ausgehen. Oder wie
stellst Du Dir das vor?

Der Staat sollte natürlich nicht Steuergelder für ein Mindesterbe einsetzen.
Es wäre schön, wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe, welche die Aufteilung des ehelichen Vermögens nach dem Tod eines der Ehepartner regelt, egal auf welchen Namen das Vermögen läuft.

Wenn der Vater dann aber z.B. erneut heiratet, ist seine neue
Ehefrau die Haupterbin, was bestimmt nicht im Sinne der
verstorbenen Mutter wäre.

Ja. Und? Sie hätte das ja vorher zusammen mit ihrem Mann anders regeln können. Warum sollte der Staat das denn vorschreiben müssen? Wird das Erbe dadurch größer? Ist es gerecht, wenn die nachfolgenden Kinder dann nichts oder zumindest erheblich weniger erben?

Es ist traurig, daß die lebenslange Arbeitsleistung der Frau
nicht gewürdigt wird insofern, daß sie nichts zu vererben hat,
daß sie nicht als Teilhaberin des ehelichen Vermögens gilt.

Und?
Das geht den Staat gar nichts an.

Bei Strukturen, wo nur ein Partner das gesamte Vermögen
besitzt, hat der mittellose Partner meist nicht die Macht, den
vermögenden Partner dazu zu bringen, die Besitzverhältnisse zu
ändern.

Was daran sollte ungerecht sein? Willst, Du dass Leute mit Geld dann gar nicht mehr heiraten?

Die einzige Möglichkeit wäre eine Scheidung, bei einer
Scheidung würde dem mittellosen Partner die Hälfte des
Vermögens zugesprochen und könnte dann an die Kinder vererbt
werden.

Quatsch.
Warum sollte die Frau dabei das halbe Vermögen bekommen, wenn ihr doch nichts gehört? Kann es sein, dass Du davon auch keine Ahnung hast?

Es wäre schön, wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe, welche
die Aufteilung des ehelichen Vermögens nach dem Tod eines der
Ehepartner regelt, egal auf welchen Namen das Vermögen läuft.

Gibt es doch. Nennt sich Erbschaftsrecht. Was Du hier einführen möchtest, ist nur Pseudogerechtigkeit, die zum Glück mit der Realität nichts zu tun hat.
Gruß
loderunner (ianal)

In dem Fall, den ich angeführt habe, geht es darum, daß bei Eheschließung beide Partner mittellos waren und das Vermögen im Verlauf der Ehe erworben wurde. Hier stünde der Ehefrau bei Scheidung die Hälfte zu.

Bitte keine Beleidigungen von wegen Quatsch und keine Ahnung.

In dem Fall, den ich angeführt habe, geht es darum, daß bei
Eheschließung beide Partner mittellos waren und das Vermögen
im Verlauf der Ehe erworben wurde. Hier stünde der Ehefrau bei
Scheidung die Hälfte zu.

Und warum muss das der Staat verhindern und beschränken, wenn es das Ehepaar halt so wollte? Was genau hindert denn die anderen Erben, auf ihr Erbteil zu verzichten? Warum hat denn die Frau sich nicht mit eintragen lassen?

Es bleibt dabei: es geht den Staat nichts an. Du willst, dass der Staat allen alles vorschreibt und übersiehst dabei, dass das nicht mehr Gerechtigkeit, sondern nur mehr Unfreiheit bedeutet. Aber das wirst Du auch nach weiteren 20 Postings nicht einsehen, deshalb ist hier für mich Ende-Gelände.