Die Familie besteht aus Großmutter, deren einziger Tochter mit Mann, deren zwei Enkel-Kinder.
Die Großmutter stirbt.
Wer erbt zu welchen Teilen?
Die Tochter alles?
Die Tochter die Hälfte und die andere Hälfte wird zwischen den Enkel-Kindern geteilt?
Was ist mit dem Ehemann der Tochter?
Wie ginge es weiter, wenn die Tochter einmal stirbt?
Wie ginge es weiter, wenn die Tochter einmal stirbt?
Dann würden die Kinder der Tochter an ihrer Stelle zu je
gleichen Teilen erben.
MOOOOOOMENT!
Das trifft aber nur zu wenn die Tochter der Oma vor der Oma stirbt!
Die Frage war aber: Wie ginge es weiter!
Ich versteh das so, dass die Oma gestorben ist, deren Tochter geerbt hat und dann die Tochter stirbt. Wenn das gemeint war, dann darf aber der Ehemann der Tochter nicht vergessen werden!
Dieser und die beiden Kinder erben und zwar im Verhältnis 2:1:1 (also Ehemann 50 %, die Kinder jeweils 25 %).
Immer vorausgesetzt es gäbe kein Testament, das etwas anderes
aussagt.
Wenn ich etwas erbe ist es wenn bei mir angekommen Erbe mehr sondern gehört dann zu meinem Vermögen.
Da es somit nach dem Tod der ehemaligen „Erb-Tochter“ nicht mehr um das Erbe der Großmutter geht (dieses ist in deren Vermögen aufgegangen) sondern um das Erbe dieser „Erb-Tochter“, erbt der Ehemann selbstverständlich mit.
Würde sich das Paar jedoch scheiden lassen, dann würde dieses Erbe zum Anfangsvermögen der Frau gezählt werden.
Wie ginge es weiter, wenn die Tochter einmal stirbt?
Dann würden die Kinder der Tochter an ihrer Stelle zu je
gleichen Teilen erben.
MOOOOOOMENT!
Das trifft aber nur zu wenn die Tochter der Oma vor der Oma
stirbt!
Hi,
davon bin ich ausgegangen, denn sonst wäre es ja nicht mehr das Erbe der Oma, sondern das Erbe der Tochter.
Die Frage war aber: Wie ginge es weiter!
Wie gesagt, ich habe das anders verstanden. Dann wäre es nicht mehr das Erbe der Oma, sondern das Erbe der Tochter.
Ich versteh das so, dass die Oma gestorben ist, deren Tochter
geerbt hat und dann die Tochter stirbt. Wenn das gemeint war,
dann darf aber der Ehemann der Tochter nicht vergessen werden!
Dieser und die beiden Kinder erben und zwar im Verhältnis
2:1:1 (also Ehemann 50 %, die Kinder jeweils 25 %).
Immer vorausgesetzt es gäbe kein Testament, das etwas anderes
aussagt.
Hallo, also die Tochter rebt alles, die Enkel sind NACH der Tochter die direkten Erben, d.h. wenn die Tochter das erbe ausschlägt, oder es selbst nicht mehr antretten kann. Der ehemann erbt nichts, außer er ist im Testament irgendwie genannt. da er ja nicht blutsverwandt ist mit ihr.
Das ist nicht richtig!
Die Frage war u.A. was ist wenn die Tochter stirbt. Und dann erbt der Ehemann doch. Das wurde aber in den anderen Antworten schon eindeutig und richtig klar gestellt!
Das Erbe der Tochter geht dann in das Ehegattenerbrecht über und dann erbt der Ehemann zumindest zu 1/4, kann aber auch zu 1/2 oder sogar zu 3/4 sein.
Welche Qoute eintreffen würde hängt vom Güterstand und vom vorhandenen oder nicht vorhandenen Testament ab.
ramses90