Erbfolge im togesfall

mein vater verstarb und war geschieden, wir 3 kinder warn zu je 1/3 erbberechtigt, schlugen das erbe aus, testament gab es keines. ich habe einen 15järigen sohn bin alleinesorgeberechtigt,
muss ich das erbe für ihn ausschlagen , einfach zum notar gehen ,oder? denn er wurde nicht persönlich angeschrieben das sein opa verstorben ist. muss ich das als mutter machen damit er nicht nachrückt als erbe oder muss er ersteinmal angeschrieben werden? wenn 6wochen verwangen sind seid meiner ausschlagung - ist die frist für meinen sohn auch vergangnen, die möglichkeit das es ausgeschlagen wird?
danke im voraus.

Hallo!

nein, die Frist ist nicht vergangen. Sie beginnt erst wenn man offiziell vom Gericht erfahren hat, man ist Erbe geworden durch nachrücken in der gesetzlichen Erbfolge.

Aber das Gericht hatte doch bestimmt euch 3 Kinder bereits informiert und angeraten, falls eine Ausschlagung geplant sein, sie auch gleich für eure Kinder mit zu veranlassen !
Denn die würden ja automatisch Érbe, wenn ihr ausfallt, sei es durch Tod oder durch Verzicht.

da dein Sohn das nicht allein erklären kann (ab 18 J.) musst Du es für ihn veranlassen.
Das geht bei jedem Gericht (Abt. Nachlassgericht) an deinem Wohnort zu Protokoll oder über einen Notar (das ist etwas teurer !).
Du brauchst Geburtsurkunde des Sohnes und deinen Ausweis und die Aktennummer unter der der Erbfall bearbeitet wird (denn solltest du noch haben).

MfG
duck313