Erbfolge in Erbengemeinschaft

Hallo liebe Community,

ich habe folgende Frage, bin sonst im Internet noch nicht fündig geworden, und da ich kein Jurist/Experte bin kann ich die Gesetze auch nicht immer richtig interpretieren.

Meine Frage bezieht sich auf das Thema Erbfolge ein einer Erbengemeinschaft.
Eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft

Situation:

  • Erbengemeinschaft aus 4 Personen (4 Geschwister) hat Immobilie (Haus + Grundstück), welches jedem Mitglied der Erbengemeinschaft zu je 25% gehört
  • Kein Mitglied der Erbengemeinschaft hat ein Testament

Würde der Fall eintreten das ein Mitglied der Erbengemeinschaft verstirbt, wer erhält dann seinen Erbteil?

Wird dieser unter den übrig gebliebenen Mitgliedern der Erbengemeinschaft aufgeteilt?
Oder wird dieser an einen nächsten Verwandten weitervererbt (z.B. Kinder des Verstorbenen?

Freue mich auf Antworten und Hilfe.

Viele Grüße,
Jockel

Erbteil des/verstorbenen geht an deren Kind/er. https://www.finanztip.de/erbfolge/ ramses90

Die Erben des Mitglieds.
Der Anteil wird gemäß der gesetzlichen Erbfolge weitervererbt. Wäre die Person verheiratet und hätte zwei Kinder, dann würde der überlebende Ehepartner 12,5%iger Anteilseigner, die Kinder jeweils zu 6,25% beteiligt.

Da eine Zersplitterung des Erbes oft zu Streitigkeiten führt, weil kein gemeinsamer Konsens mehr gefunden werden kann, sollte man vorbeugen. Ich rate zu anwaltlicher Beratung.

Hallo. Vielen Dank.

Also ist es nicht so das der Erbteil des Verstorbenen auf die restlichen Personen der Erbengemeinschaft aufgeteilt werden? Korrekt?

Und was ist wenn ein Erbteil keine Kinder, keine Enkel, keine Onkel/Tanten hat und auch kein Testament? Wären die Erben dann die noch vorhandenen Geschwister (die auch zum Teil Mitglied der Erbengemeinschaft sind)?

Gruß,
Jockel

Wenn der bereits verstorbene Erblasser für den Fall des Todes seiner Erben keine Regelung getroffen hat, dann fällt das Erbe beim Tod eines der Erben nicht den anderen Miterben zu, sondern den Erben des nun verstorbenen Miterben.

Wer diese Erben sind, hängt davon ab, ob der zuletzt verstorbene Miterbe eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat (Testament oder Erbvertrag). Hat er das nicht, tritt für den 1/4-Erbteil die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn der zuletzt verstorbene Erblasser keine Abkömmlinge und keine Eltern mehr hat, sind seine Geschwister gesetzliche Erben.

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Wenn man seinen vier Kindern eine Immobilie veerbt, dann kann man im Testament bestimmen, dass beim Tod eines der Kinder dessen Anteil z.B. an die verbleibenden Mitglieder dieser Erbengemeinschaft zurückfällt? Das wusste ich nicht.

Ja, das steht in den §§ 2100 ff. BGB.