Hallo,
mein Vater besitzt eine Immobilie, mein evtl. Anteil am Erbe/Schenkung ist mir aber aufgrund der familiären Situation nicht bewusst und ich hoffe, Sie können mir helfen: Ich habe einen Bruder aus erster Ehe meines Vaters. Inzwischen ist mein Vater wieder verheiratet. Die Immobilie hat er von seiner Mutter während der Ehe mit meiner Mutter erhalten. Eigentümer ist und war immer er alleine.
Welcher Anteil steht mir im Falle einer Erbschaft zu und wen müsste ich im Falle einer Übernahme ausbezahlen?
Falls kein Testament vorhanden ist bekommt seine Frau die Hälfte und ihr Halbbruder und, sie teilen sich die andere hãlfte.
Danke für die schnelle Antwort.
Kurze Nachfrage:
Dies gilt auch, wenn mein Vater die Immobilie in die zweite Ehe mit eingebracht hat?
Falls kein Testament vorhanden ist bekommt seine Frau die
Hälfte und ihr Halbbruder und, sie teilen sich die andere
hãlfte.
Hallo,wenn er stirbt ohne ein Testament zu hinterlassen,dann erben Sie und der Sohn als leibliche Kinder zusammen die Hälfte und die Ehefrau die andere Hälfte.Ausbezahlen müssten Sie nur die anderen Erben,bzw.den Pflichtteil,wenn der Vater Sie in einem Testament als Alleinerbin eingetragen hätte.
bite ans zuständige ag wenden
hallo gemuese-mac
leider kenne ich mich darin nicht aus, sorry.
lg sicha
Hallo gemuese-mac,
diese Regelung ist recht durchschaulich.
Selbst wenn, wie Sie sagen, Ihr Vater immer alleiniger Eigentümer war, hat dennoch die Ehefrau den 50% Anteil an der Immobilie, dadiese zu Ehezeiten in die Ehe eingebraicht wurde. (Zugewinngemeinschaft).
Sollte ein Ehevertrag bestehend sähe die Situation anders aus, dann würde Ihrem Vater die Immobilie zu 100% gehören. In diesem Fll würde die Immobilie bei Ableben des Vaters zu je 1/2 auf die beiden Söhne aufgeteilt werden. Wenn sie nicht beide in dem Haus wohnen oder wohnen bleien und einer den anderen auszahlen sollte, müsste die Immobilie geschätzt und der darausresultierende Betrag hälftig an den erbenden Bruder ausgezahlt werden.
Ähnlich sähe es ohne Ehevertrag aus. Nur würde hier das Erbe zu je 1/3 geteilt werden.
Schöne Grüß
Pasha
Hallo,
Ihr Vater hat also zwei Kinder (egal mit welcher Ehefrau). Wenn er verstirbt, erbt die dann noch lebende Ehefrau -so keine Gütertrennung besteht- insgesamt 1/2 Anteil und die beiden Kinder, also auch Sie je 1/4 Anteil vom gesamten Nachlass, also auch von der Immobilie.
Sollte Gütertrennung bestehen, erben Ehefrau und die Kinder je 1/3 Anteil. Ist keine Ehefrau vorhanden, erben die Kinder, also auch Sie je 1/2 Anteil.
Sollten Sie die Immobilie allein übernehmen wollen, müssten Sie den anderen Erben je Ihren Erbanteil an der Immobilie ausbezahlen.
Alles ändert sich, so ein Testament vorliegt. Dann wäre Ihr Pflichtteilsanspruch vom Erbteil die Hälfte, aber keine Immobilie, sondern auszubezahlen von dem Erben in Geld an Sie.
Alles klar?
mfg
PB
Die aktuelle Ehefrau erbt im Nachlassfall mind. 1/4 möglicherweise 1/2 - das kann ich nicht beurteilen.
Den Rest erben die leiblichen Kinder. Es kommt auch immer darauf an, was ist während der Ehe alles passiert. Zugewinnausgleich u7sw.
Dies ist der Stand im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Falle eines Testamentes könnte er jeden als Alleinerbin einsetzen. Dann müssten die leiblichen Kinder ihren Pflichtteil gegenüber der Alleinerbin fordern. Das Nachlassgericht hat damit nichts zu tun.
Pflichtteilsansprüche verjähren in 3 Jahren ab Bekanntwerden des Erbfalles.
Hallo,
ist doch ganz einfach. Wenn Ihr Vater kein Testament hat, gilt die gesetzliche Erbfolge.
50 % an die Ehefrau und die restlichen 50 % zu gleichen Teilen an die Kinder. Bei 2 Kindern erhält somit jeder 25 % des gesamten. (Beispiel: Erbsumme 100.000 € 50.000 € die Ehefrau und 50.000 € die Kinder (bei 2 Kindern jeweil 25.000 € je Kind)
Besteht ein Testament, sieht es natürlich anders aus.
Sollten Sie aber im Testament nicht bedacht sein, steht Ihnen der Pflichtteil zu (dass sind 50 % des gesetzlichen Anspruches, bei dem oben genannten Betrag wären dies dann 12.500 €)
Gruß Sylvia
Wenn der Eigentümer und Erblasser nicht letztwillig verfügt, tritt gesetzliche Erbfolge ein zwischen der überlebenden Witwe (Hälfte) und seinen beiden Kindern (je ein Viertel); bei Gütertrennung erbt jeder ein Drittel. Eine Übernahme kann nur im Einverständnis aller erfolgen, auch über den Preis. Wenn der Vater Probleme vermeiden will, dann kann er die Übernahme testamentarisch erleichtern. Hilfe bietet ein Notar (dessen Kosten sich übrigens „bezahlt machen“ und oft sogar günstiger sind im Ergebnis aller Formalitäten).
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Hallo,
wenn am Todestag Deines Vaters kein Testament da ist, erbst Du 1/4 des Vermögens. Ist ein Testament vorhanden, kannst Di ggf. den Pichtteil forder, das wäre dann 1/8 des dann noch vorhandenen Vermögens.
Ingeborg
Hallo,
die 2. Ehefrau erbt 1/2 (ich gehe von gesetzlichem Güterstand aus) und du und dein Halbbruder je 1/4.
ml.
Hallo,
das kommt im Falle der gesetzlichen Erbfolge darauf an, wer als Erbe vorhanden ist. Wenn als Erben Sie, Ihr Bruder und die jetzige Frau Ihres Vaters vorhanden sind, dann würden Sie ein Viertel der Immobilie erben, ein weiteres Viertel Ihr Bruder und der Rest würde der jetzigen Frau Ihres Vaters zustehen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Guten Abend,
Ihr Bruder und Sie erben zu gleichen Teilen. Wenn Ihr Vater stirbt, erbt erst die Ehefrau. Wenn Sie sich dann nicht Ihren Pflichtteil auszahlen lassen, erben Sie nach dem Tod der Ehefrau jeder 50% der Hinterlassenschaft.
Lieben Gruss von ninja
Hallo,
Ich bin kein Rechtsanwalt aber ich weiss dies: Beim Ableben Ihres Vaters erbt die derzeitige Ehefrau eine Haelfte des Erbes und die andere Haelfte wird auf eventuelle Kinder zu gleichen Teilen (Sie und ihr Bruder) aufgeteilt (gesetzliche Erbfolge) wenn kein Testament vorliegt.Sie muessten also Ihren Bruder ausbezahlen mit 1/4 des Erbteils.
E.M.H.
erstmal bekommt dann alles seine Ehefrau und diese müßte Sie auszahlen und den ersten Sohn.