meine Frage neulich, „wer erbt, wenn man das testamentarische Erbe eines Geschwisters ausschlägt“, hat nun doch eine überraschend einfache Antwort gefunden: Sind im Testament keine Ersatzerben genannt, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Ich finde hier keine (neue) Frage.
Die Antwort auf die alte Frage ist nur insoweit richtig, wenn sich aus dem Testaments-Text
direkt oder indirekt weder ergibt oder erkennen läßt, daß eine Ersatzerbenbestimmung gewollt war.