Erbfolge nach Ausschlagung

Hallo Experten,

meine Frage neulich, „wer erbt, wenn man das testamentarische Erbe eines Geschwisters ausschlägt“, hat nun doch eine überraschend einfache Antwort gefunden:
Sind im Testament keine Ersatzerben genannt, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Gruß Franz

Ich finde hier keine (neue) Frage.
Die Antwort auf die alte Frage ist nur insoweit richtig, wenn sich aus dem Testaments-Text
direkt oder indirekt weder ergibt oder erkennen läßt, daß eine Ersatzerbenbestimmung gewollt war.

Sorry, meine alte Frage ist wohl ins Archiv abgetaucht, sie hieß:

„Wenn man das testamentarische Erbe eines Geschwisters ausschlägt, erben dann die Kinder des Ausschlagenden oder dessen übrige Geschwister?“

Wenn keine Ersatzerben im Testament bestimmt sind, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Gruß Franz