Erbfolge nach Ausschlagung

Guten Tag,

1.) die einzige Tochter eines Erblassers „x“ hat ihr Erbe ausgeschlagen. Später bekommt sie Kinder. Müssen die auch noch ausschlagen, oder ist das nach Abwicklung überflüssig?

2.) Bei einem späteren Erbfall: ‚Cousine ihres Vaters stirbt und hat weder Kinder noch Geschwister‘ - Zählt die frühere Ausschlagung auch hierfür, oder ist sie bei einem neuen Erbfall unrelavant?
Wie steht es für ihre nachgeborenen Kinder? (die ja nicht hatten ausschlagen können) - Gelten sie als Erben im neuen Fall?

3.) Die Brüder von „X“ hatten auch ausgeschlagen.
Erben sie trotzdem im neuen Erbfall?

Ich freue mich über Antworten und bedanke mich schon jetzt dafür.

Emilia

Hallo Emilia,
ich kann dir leider nicht weiter helfen. Hatte hier nur einmal eine Frage gestellt. Kenne mich leider nicht so gut mit diesen Sachen aus.
Hoffe du bekommst die richtige Antwort.
Regina

hallo Emilia, nur wer im Todeszeitpunkt lebt kann erben. Die Ausschlagung gilt nur für den Erbvorgang für den diese erklärt worden ist. Bei folgenden Erbvorgängen gilt erneut der genannte Grundsatz, und zwar für jeden getrennt von anderen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

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