Erbfolge nach Ausschlagung

Guten Tag,

1.) die einzige Tochter eines Erblassers „x“ hat ihr Erbe ausgeschlagen. Später bekommt sie Kinder. Müssen die auch noch ausschlagen, oder ist das nach Abwicklung überflüssig?

2.) Bei einem späteren Erbfall: ‚Cousine ihres Vaters stirbt und hat weder Kinder noch Geschwister‘ - Zählt die frühere Ausschlagung auch hierfür, oder ist sie bei einem neuen Erbfall unrelavant?
Wie steht es für ihre nachgeborenen Kinder? (die ja nicht hatten ausschlagen können) - Gelten sie als Erben im neuen Fall?

3.) Die Brüder von „X“ hatten auch ausgeschlagen.
Erben sie trotzdem im neuen Erbfall?

Ich freue mich über Antworten und bedanke mich schon jetzt dafür.

Emilia Charlotta

1.) die einzige Tochter eines Erblassers „x“ hat ihr Erbe
ausgeschlagen. Später bekommt sie Kinder. Müssen die auch noch
ausschlagen, oder ist das nach Abwicklung überflüssig?

Der Nasciturus (Leibesfrucht) ist nur dann erbfähig wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls schon gezeugt war, d.h., war die Ausschlagende schwanger muss auch Sie für das Kind auschlagen (soweit dies lebend zur Welt kommt)

2.) Bei einem späteren Erbfall: ‚Cousine ihres Vaters stirbt
und hat weder Kinder noch Geschwister‘ - Zählt die frühere
Ausschlagung auch hierfür, oder ist sie bei einem neuen
Erbfall unrelavant?

Für jeden Erbfall mus neu ausgeschlagen werden.

Wie steht es für ihre nachgeborenen Kinder? (die ja nicht
hatten ausschlagen können) - Gelten sie als Erben im neuen
Fall?

s.o.

3.) Die Brüder von „X“ hatten auch ausgeschlagen.
Erben sie trotzdem im neuen Erbfall

s.o.