Erbfolge nach tod der ehefrau

meine Frau ist verstorben und nun weiß keiner wie es weiter geht. frau brachte 2 kinder mit in die ehe. wie funktioniert nun die gesetzl. erbfolge. danke

Wenn Sie keinen Güterrechtsvertrag geschlossen haben, galt für Ihre Ehe die Zugewinngemeinschaft, womit sich die Erbteile wie folgt ergeben:
Der Witwer erbt die Hälfte und die Kinder müssen sich den Rest teilen.
Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Verfügungen müssen gemeinsam -also einstimmig- erfolgen. Die Erbteilung muss gemeinsam organisiert werden. Kein Amt hilft hierbei. Für die Ausweisung des Erbrechts des Einzelnen erfolgt per Erbschein gegenüber z.B. einer Bank oder dem Grundbuchamt.
Dieses ist als abgekürzte Erstauskunft anzusehen. Es gibt noch viele Facetten je nach Umfang des Nachlasses und der Zusammensetzung.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

meine Frau ist verstorben und nun weiß keiner wie es weiter
geht. frau brachte 2 kinder mit in die ehe. wie funktioniert
nun die gesetzl. erbfolge. danke