Erbfolge Nachhilfe

Hallo liebe Experten , ich habe ein kleines Verständnis Problem und bitte um etwas Nachhilfe
Die Erblasserin, meine Tante, hat kein Testament hinterlassen. Sie war verheiratet ohne Kinder.
Ehemann 5 jahre früher gestorben. Mutter und Vater lange tot. Erbberechtigt Bruder und Halbschwester wobei der Bruder (mein Vater) auch schon verstorben ist. Das Erbeintritsrecht fällt auf mich. Ich versuche zu verstehen wieso das erbe auf 3/4 auf mich und 1/4 auf die Halbschwester aufgeteilt wird und wie es sich mit der erbmasse verhält. Vererbt sollen werden spaaguthaben in verschiedenen Formen und Gesellschaften. Wert von allem unbekannt wer legt fest wer wieviel von was bekommt ?

Läuft wohl auf §1925 BGB hinaus
Technisch fällt das Erbe den Nachkommen der Eltern zu jeweils gleichen Teilen zu. Nachdem aber ein Nachkomme „nur“ ein Halbgeschwister ist, steht diesem der halbe Anteil eines (seines) Elternteils zu. Die Nachkommen des Bruders erhalten den Anteil des einen Elternteils + den halben Anteil des gemeinsamen Elternteils. Macht 3/4.
Bezüglich der Aufteilung der Werte wird man sich unter den Erben einigen müssen.
Wenn der Wert nicht einfach feststellbar ist, sollte man Gutachter einschalten.
(Sonst schätzt der Fiskus, und das will keiner ausser Schäuble)

Hallo,

Es könnte so sein: Das Erbe geht gedanklich erstmal an die Eltern. Vater die Hölfte und Mutter die Hälfte. Anteil des Vaters geht auf den Sohn, Anteil der Mutter geht auf ihren Sohn und ihre Tochter. Somit 3/4 an Sohn und 1/4 an Tochter.

Die Erben bekommen zunächst mal alles gemeinsam. Das bedeutet, dass von einem geerbten Haus jeder Stein dem Sohn zu 3/4und der Tochter zu 1/4 zustehen würde.
Wie sie sich auseinander setzen ist dann ihre Saache.

Sie sollten sich an einen Tisch setzen und eine Lösung suchen.

Gruß
Jörg Zabel

Ist das nicht ganz einfach ?
Es wird alles zusammengezählt was an Guthaben da ist.
Und dann das Geld nach 3/4 und 1/4 aufgeteilt.

gerade bei Geld ist das doch am einfachsten.

Beim übrigen Erbe, was kein Geld ist, also Möbel, Hausrat, Schmuck oder wenn es um ein Haus/Wohnung geht, Auto… muss man das Erbe erst einmal bewerten und einen Geldbetrag feststetzen. Den teilt man dann fiktiv auf.
Oder wenn man ihn verkauft, teilt man wieder den Erlös nach 3/4 und 1/4 auf.
Und sollten noch Kosten anfallen, etwa für die Auflösung der Wohnung, Bestattungskosten usw. so werden die vom Erbe abgezogen und der Rest wird dann aufgeteilt.

Wie schon gesagt, niemand macht das für Euch Erben. Das müsst ihr alles untereinander aus machen.

MfG
duck313