Erbfolge Schwiegersohn?

Wie sieht es nun aus, wenn ein Elternteil, geschieden, stirbt.

Ist die Tochter Alleinerbin oder steht mir ein Pflichtteil zu,

Der Pflichtteil hat hier gar nicht zu suchen, den gibt es nur beim Testament.

Verstirbt die Frau (Ehe wurde vorher geschieden, bzw. waren die Voraussetzungen für die Scheidung vorhanden, § 1933 BGB) erbt die Tochter alleine, §§ 1930, 1924 BGB

ml.

ok,jetzt ist alles klar.
also schwiegersöhne sind nicht pflichtteilberechtigt,
daher werden sie da also nichts einklagen können-leider.
liebe grüsse

Hallo,enterbt wird man nur in ganz spezielen Fällen.
Aber wenn das so ist bekommt sie nichts.Ansonsten hat sie Anspruch auf den Pflichtteil von ihrer Muttter.
l.G.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Wenn Sie von Ihrer Frau rechtswirksam geschieden sind, haben Sie weder eine gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht.

Allerdings könnten Sie auch testamentarisch berücksichtigt sein.

Sollte keine letzwillige Verfügung vorhanden sein, so würde die Tochter Ihrer geschiedene Frau nach der gesetzlichen Erbfolg alleine Erben, sofern keine andere Abkömmlinge vorhanden sind.

Weiter Hinweise zum Erbrecht finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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53332 Bornheim

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der geschiedene Ehegatte ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung auf Scheidung nicht mehr erbberechtigt.
Die leibliche Tochter ist also Alleinerbin - verstehe nicht warum diese einen Pflichtteil einklagen musste.