Erbfolge Schwiegersohn?

Bitte um Klärung folgender Situation:

Meine Frau ist verstorben. Es existiert eine Tochter Ihrerseits aus früherer Ehe. Meine Frau hat keine Geschwister gehabt.

Wie sieht es nun aus, wenn ein Elternteil, geschieden, stirbt.

Ist die Tochter Alleinerbin oder steht mir ein Pflichtteil zu, obwohl kein Verwandtschaftgrad besteht.
Normalerweise gehe ich solche Wege nicht! Doch Ihre Tochter hat Ihren Pflichteil eingeklagt, obwohl Sie enterbt war. Also warum sollte man sich nicht zweimal sehen!?

Verstehe ich jetzt nicht ganz?sind Sie jetzt der ehemann der verstorbenen,oder der schwiegersohn?als ehemann sind sie natürlich erbberechtigt.der (enterbten)tochter steht ein pflichteil zu. also gibt es ein testament?wer ist hier als erbe benannt?
ihre beschreibung ist leider etwas wirr,welchen weg wollen sie gehen,um sich "zweimal"zu sehen?
etwas erschwert,hier einen rat zu geben.

OK! Mag ssein das es etwas wirr klingt!

Nun nochmal meine Frau ist verstorben und ich bin laut Testament Alleinerbe. Die Tochter meiner Frau aus 1. Ehe hat Ihren Pflichtteil eingeklagt! Soweit OK!

Nun zielt die Frage auf die Eltern meiner verstorbenen Frau, die geschieden sind. Was passiert, wenn ein oder zwei Elternteile sterben! Ist dann die Enkelin Alleinerbin oder stehen mir als Schwiegersohn pflichtteile zu!

Es ist halt die Tochter meiner Frau bzw. die Enkelin meiner Schwiegermutter! Die gleiche Person! Deshalb falls mir ein Pflichtteil zu stehen würde, dann würde man sich eben 2 x sehen!

OK?

Hallo,

ich verstehe die Sachlage nicht. Warst Du mit der Verstorbenen am Todestag verheiratet? Gibt es ein Testament (muss wohl, denn sonst könnte die Tochter nicht enterbt sein). Wer ist als Erbe eingesetzt?

Ingeborg

Hallo Santiago1970,

ich habe die Verhältnisse nicht ganz verstanden. Ihre Frau ist gestorben, aber Sie waren von ihr geschieden? Und sie hat eine Tochter? Wenn Sie mir das beantworten könnten, dann würde ich Ihnen gerne weiterhelfen.

LG aus Stuttgart

hallo santiago1970
im normalfall erben sie als ehemann. wie das mit enterbten kindern und ihrem pflichtanteil aussieht, weiss ich leider nicht.es kommt darauf an, ob ein testament existiert, und was darin steht.
lg sicha

Hallo,
Ihre Anfrage ist leider etwas widersprüchlich. Wieso hat die Tochter einen Pflichteil eingeklagt, dass passt doch nicht zu Ihrem ersten Satz!
Also:
Sie sind bzw. waren doch verheiratet!
Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
Dann würde die Tochter nämlich nur einen Pflichtteil bekommen, das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil, auszubezahlen in Geld. Also der Tochter eine Nachlassaufstellung über nur das Vermögen Ihrer Ehefrau. Die Nachlasskosten (Beerdigung, Bezahlung von Schulden usw) sind abzuziehen. Von dem Rest bekommt die Tochter dann 1/4 Anteil ausbezahlt.

MfG
PB

Hallo,

ich verstehe Ihre Frage nicht so richtig. War die Tochter nun enterbt oder nicht? Wenn Sie enterbt war (von Ihrer Frau), kann sie nicht erben, sondern allenfalls den Pflichtteil verlangen. War Sie nicht enterbt, erben Sie und die Tochter im Regelfall gemeinsam, jeweils zur Hälfte.

Wenn die Tochter von den Eltern enterbt war, dürfte es außerdem auf den Inhalt des Testaments ankommen. Deswegen würde ich Ihnen raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

OK! Mag ssein das es etwas wirr klingt!

Nun nochmal meine Frau ist verstorben und ich bin laut Testament Alleinerbe. Die Tochter meiner Frau aus 1. Ehe hat Ihren Pflichtteil eingeklagt! Soweit OK!

Nun zielt die Frage auf die Eltern meiner verstorbenen Frau, die geschieden sind. Was passiert, wenn ein oder zwei Elternteile sterben! Ist dann die Enkelin Alleinerbin oder stehen mir als Schwiegersohn pflichtteile zu!

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Ingeborg , 16.01.2012 08:42 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Meli1808 , 16.01.2012 09:04

Hallo Santiago1970,

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von sicha , 16.01.2012 09:14 nicht öffentlich

hallo santiago1970
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von peter Bötticher , 16.01.2012 09:19

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Ihre Anfrage ist leider etwas widersprüchlich. Wieso hat die Tochter einen Pflichteil eingeklagt, dass passt doch nicht zu Ihrem ersten Satz!
Also:
Sie sind bzw. waren doch verheiratet!
Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
Dann würde die Tochter nämlich nur einen Pflichtteil bekommen, das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil, auszubezahlen in Geld. Also der Tochter eine Nachlassaufstellung über nur das Vermögen Ihrer Ehefrau. Die Nachlasskosten (Beerdigung, Bezahlung von Schulden usw) sind abzuziehen. Von dem Rest bekommt die Tochter dann 1/4 Anteil ausbezahlt.

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Philipp Spoth , 16.01.2012 09:49

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Philipp Spoth

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Ingeborg , 16.01.2012 08:42 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Meli1808 , 16.01.2012 09:04

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von sicha , 16.01.2012 09:14 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von peter Bötticher , 16.01.2012 09:19

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Sie sind bzw. waren doch verheiratet!
Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
Dann würde die Tochter nämlich nur einen Pflichtteil bekommen, das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil, auszubezahlen in Geld. Also der Tochter eine Nachlassaufstellung über nur das Vermögen Ihrer Ehefrau. Die Nachlasskosten (Beerdigung, Bezahlung von Schulden usw) sind abzuziehen. Von dem Rest bekommt die Tochter dann 1/4 Anteil ausbezahlt.

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Philipp Spoth , 16.01.2012 09:49

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Ingeborg , 16.01.2012 08:42 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Meli1808 , 16.01.2012 09:04

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von sicha , 16.01.2012 09:14 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von peter Bötticher , 16.01.2012 09:19

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Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Philipp Spoth , 16.01.2012 09:49

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Ingeborg , 16.01.2012 08:42 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Meli1808 , 16.01.2012 09:04

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von sicha , 16.01.2012 09:14 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von peter Bötticher , 16.01.2012 09:19

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Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Philipp Spoth , 16.01.2012 09:49

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von Ingeborg , 16.01.2012 08:42 nicht öffentlich

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von Meli1808 , 16.01.2012 09:04

Hallo Santiago1970,

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von sicha , 16.01.2012 09:14 nicht öffentlich

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von peter Bötticher , 16.01.2012 09:19

Hallo,
Ihre Anfrage ist leider etwas widersprüchlich. Wieso hat die Tochter einen Pflichteil eingeklagt, dass passt doch nicht zu Ihrem ersten Satz!
Also:
Sie sind bzw. waren doch verheiratet!
Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
Dann würde die Tochter nämlich nur einen Pflichtteil bekommen, das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil, auszubezahlen in Geld. Also der Tochter eine Nachlassaufstellung über nur das Vermögen Ihrer Ehefrau. Die Nachlasskosten (Beerdigung, Bezahlung von Schulden usw) sind abzuziehen. Von dem Rest bekommt die Tochter dann 1/4 Anteil ausbezahlt.

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Philipp Spoth , 16.01.2012 09:49

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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Ingeborg , 16.01.2012 08:42 nicht öffentlich

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Sie sind bzw. waren doch verheiratet!
Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
Dann würde die Tochter nämlich nur einen Pflichtteil bekommen, das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil, auszubezahlen in Geld. Also der Tochter eine Nachlassaufstellung über nur das Vermögen Ihrer Ehefrau. Die Nachlasskosten (Beerdigung, Bezahlung von Schulden usw) sind abzuziehen. Von dem Rest bekommt die Tochter dann 1/4 Anteil ausbezahlt.

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Hallo,

beim Tode der Schwiegereltern ist laut gesetz die Enkelin Alleinerbin. Du hast nur dann Chance, etwas zu erben, wenn Dich die Schwsiegereltern (jeweils) in einem Testament bedenken.
Ingeborg

Ihre Anfrage läßt leider Fragen offen, da kein eindeutiger Sachverhalt gegeben wurde.
Allgemein folgendes: Verstirbt ein Ehepartner und hinterläßt er seinen Ehepartner und ein Kind (aus Vorehe oder nicht) und liegt keine Testament vor, dann erben beide Personen. Pflichtteilsansprüche entstehen nur, wenn und soweit diese Personen durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen worden sind. War das Kind „enterbt“ worden, dann erbt der Witwer neben Eltern oder nahen Verwandten, bzw. allein wenn solche nicht vorhanden sind. War die Ehe geschieden, dann besteht keinerlei Erbanspruch des Exgatten.

Hallo,

jetzt verstehe ich.

Grundsätzlich ist der Pflichtteilsanspruch zwar vererblich. Meiner Ansicht nach muss er zum Zeitpunkt des Erbfalles aber bereits entstanden sein. Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass die Eltern Ihrer verstorbenen Frau noch leben. Ggf. bestünde also kein Pflichtteilsanspruch.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
klare Antwort:
von den Schwiegereltern erben Sie nie nich nichts!
Wer von den beiden auch verstirbt, Erbin ist dann allein -so keine anderen Kinder als Ihre verstorbene Frau vorhanden- die Enkelin alles und zwar allein.

MfG
PB

Jetzt habe ich es verstanden.

Sie haben mit Ihren Schwiegerleuten gar nichts!!!

Nur mit der Tochter Ihrer verstorbenen Frau. Diese fordert den Pflichtteil, d. h. in Ihrem Fall 1/8 vom Gesamtnachlass.

Die Schwiegereltern sind irrelevant. Die Erben gar nichts.

Hallo santiago1970,
die Tochter Deiner verstorbenen Frau hat ihren Pflichtteil erhalten, stand ihr auch zu. Damit sind sämtliche Anprüche ausgeglichen. Dir steht vom Exmann Deiner Frau oder deren Verwandtschaft gar nichts zu.
mfg
Lara50