OK! Mag ssein das es etwas wirr klingt!
Nun nochmal meine Frau ist verstorben und ich bin laut Testament Alleinerbe. Die Tochter meiner Frau aus 1. Ehe hat Ihren Pflichtteil eingeklagt! Soweit OK!
Nun zielt die Frage auf die Eltern meiner verstorbenen Frau, die geschieden sind. Was passiert, wenn ein oder zwei Elternteile sterben! Ist dann die Enkelin Alleinerbin oder stehen mir als Schwiegersohn pflichtteile zu!
Es ist halt die Tochter meiner Frau bzw. die Enkelin meiner Schwiegermutter! Die gleiche Person! Deshalb falls mir ein Pflichtteil zu stehen würde, dann würde man sich eben 2 x sehen!
OK?
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Ingeborg , 16.01.2012 08:42 nicht öffentlich
Hallo,
ich verstehe die Sachlage nicht. Warst Du mit der Verstorbenen am Todestag verheiratet? Gibt es ein Testament (muss wohl, denn sonst könnte die Tochter nicht enterbt sein). Wer ist als Erbe eingesetzt?
Ingeborg
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Meli1808 , 16.01.2012 09:04
Hallo Santiago1970,
ich habe die Verhältnisse nicht ganz verstanden. Ihre Frau ist gestorben, aber Sie waren von ihr geschieden? Und sie hat eine Tochter? Wenn Sie mir das beantworten könnten, dann würde ich Ihnen gerne weiterhelfen.
LG aus Stuttgart
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von sicha , 16.01.2012 09:14 nicht öffentlich
hallo santiago1970
im normalfall erben sie als ehemann. wie das mit enterbten kindern und ihrem pflichtanteil aussieht, weiss ich leider nicht.es kommt darauf an, ob ein testament existiert, und was darin steht.
lg sicha
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von peter Bötticher , 16.01.2012 09:19
Hallo,
Ihre Anfrage ist leider etwas widersprüchlich. Wieso hat die Tochter einen Pflichteil eingeklagt, dass passt doch nicht zu Ihrem ersten Satz!
Also:
Sie sind bzw. waren doch verheiratet!
Sie sind somit Erbe und zwar zu einem halben Anteil. Die andere Hälfte erbt die Tochter aus früherer Ehe, so keine Testament vorliegt wonach Sie allein Erbe sind.
Dann würde die Tochter nämlich nur einen Pflichtteil bekommen, das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil, auszubezahlen in Geld. Also der Tochter eine Nachlassaufstellung über nur das Vermögen Ihrer Ehefrau. Die Nachlasskosten (Beerdigung, Bezahlung von Schulden usw) sind abzuziehen. Von dem Rest bekommt die Tochter dann 1/4 Anteil ausbezahlt.
MfG
PB
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Re: Erbfolge Schwiegersohn?
von Philipp Spoth , 16.01.2012 09:49
Hallo,
ich verstehe Ihre Frage nicht so richtig. War die Tochter nun enterbt oder nicht? Wenn Sie enterbt war (von Ihrer Frau), kann sie nicht erben, sondern allenfalls den Pflichtteil verlangen. War Sie nicht enterbt, erben Sie und die Tochter im Regelfall gemeinsam, jeweils zur Hälfte.
Wenn die Tochter von den Eltern enterbt war, dürfte es außerdem auf den Inhalt des Testaments ankommen. Deswegen würde ich Ihnen raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
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