Hallo Experten,
wenn das testamentarische Erbe eines verstorbenen Geschwisters ausgeschlagen wird, geht das Erbe dann an die Kinder des Ausschlagenden oder an dessen noch lebende Geschwister?
Dank und Gruß!
Franz
Hallo Experten,
wenn das testamentarische Erbe eines verstorbenen Geschwisters ausgeschlagen wird, geht das Erbe dann an die Kinder des Ausschlagenden oder an dessen noch lebende Geschwister?
Dank und Gruß!
Franz
Hallo,
Grundsätzlich gilt. Ersatzerbfolge geht vor Anwachsung.
D.h. wenn das Testament eine Ersatzerbfolge konkret bestimmt oder durch Auslegung konkret erkennen lässt, greift diese. Ansonsten geht das Erbe an die Geschwister und deren Erbteil erhöht sich.
Sollte das Testament im vorliegenden Fall nicht konkter bestimmen, dass Ersatzerben des ausschlagenden Geschwisters dessen Kinder sind und auch die ergänzende Auslegung unter Berücksichtigung des erweiterten Normengehaltes des § 2069 BGB nicht möglich sein, geht der Erbteil an die Geschwister.
ml.
Hallo!
Fällt ein testamentarisch eingesetzter Erbe weg, erhalten die übrigen Erben diesen Erbteil.
Das nennt man Anwachsung (BGB § 2094).
Will man das nicht, dann kann man es im Testament ausschließen, dann gilt gesetzliche Erbfolge. Hier im Beispiel wären das dann die Kinder(Neffen zum Erblasser) .
Oder man benennt im Testament gleich einen Ersatzerben.
MfG
duck313
Wenn kein Ersatzerbe benannt worden ist, und auch nicht durch Auslegung des vom Gericht zu erforschenden Willens des Testators eine entsprechende Anordnung zu erkennen ist, dann erhöht sich das Erbe der übrigen genannten Erben.