Hallo zusammen,
bevor ich zum Fachanwalt gehe, möchte ich kurz von Euch ein paar Anregungen zum folgenden Sachverhalten haben:
Person A ist gestorben. Dessen Kinder schlagen das Erbe aus. Nun erfahren die Kinder, dass Person A erben würde. Da er aber schon gestorben ist, greift die Erbfolge und die Kinder würden erben.
Beinhaltet der Erbverzicht der Kinder auch, dass sie auf zukünftige Erbansprüche, die Person A gehabt hätte, verzichten?
Grüße