Erbfolgen bei Erbverzicht

Hallo zusammen,

bevor ich zum Fachanwalt gehe, möchte ich kurz von Euch ein paar Anregungen zum folgenden Sachverhalten haben:

Person A ist gestorben. Dessen Kinder schlagen das Erbe aus. Nun erfahren die Kinder, dass Person A erben würde. Da er aber schon gestorben ist, greift die Erbfolge und die Kinder würden erben.

Beinhaltet der Erbverzicht der Kinder auch, dass sie auf zukünftige Erbansprüche, die Person A gehabt hätte, verzichten?

Grüße

Moin,
aber sicher wird dann auch auf den Teil verzichtet. Nur Rosinen rauspicken geht einfach nicht. Man erbt Schulden; sowie Vermögen.
MfG

Servus,

vielen Dank für die erwartete Antwort!

Gruß