Erbfrage - wie kann Sachverhalt für alle gut gelöst werden

Hallo Zusammen,

Angenommen es bestünde folgender Sachverhalt.
A+B seien verheiratet und hätten gemeinsam ein Haus gekauft. Dieses ist mit einem großen Eigenkapitalanteil von A und einer Finanzierung erworben worden. B sei Alleinverdiener, da A sich um die gemeinsamen Kinder kümmert. Im Grundbuch stehen beide Eheleute.

Nun zur möglichen Fragestellung. Angenommen A könnte durch ein vorgezogenes Erbe das Haus der Eltern erhalten und A+B würden dort einziehen wollen, nach dem Verkauf des o.g. Objektes. A stünde lt. Wille der Vererber als Alleineigentümer im Grundbuch. Auf dem Haus lägen noch Grundschulden. Wie hätte sich B zu verhalten bzw. welche rechtliche Kontrultion wäre vorstellbar, damit B ebenfalls für die Zukunft abgesichert sein kann.
Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, inwiefern der Vererberwille mit der Situation zu kombinieren sei. Denn A hat kein „eigenes“ Einkommen um die Grundschuld zu begleichen, oder ggfs. Modernisierungsmaßnahmen am Objekt vorzunehmen. B, als Alleinverdiener, könnte ggfs. kein Interesse daran haben sich an den Kosten für ein Objekt zu beteiligen, was ihm nachher nicht gehört.
Wie wäre so etwas für alle Seiten gut lösbar?
Danke für Eure Hilfestellungen,
Horde

Hallo,
wenn das Haus die Ausweisung einer in sich abgeschlossenen Wohnung (Erstellung eines Aufteilungsplans) zulässt, wäre eine Absicherung von B durch ein Dauerwohnrecht gem. §§ 31ff WEG (ein dingliches Recht außerhalb des BGB) denkbar. Zur Absicherung von A wiederum kann das Dauerwohnrecht mit Auflagen nach § 33 Abs. 4 verbunden werden, insbesondere hinsichtlich Tilgung der Grundschulden. Eine Verpflichtung zu Instandhaltung und Instandsetzung („Modernisierung“) erstreckt sich dann allerdings rechtlich nur auf den mit dem Dauerwohnrecht belasteten Teil des Hauses.

Für den Fall einer späteren Scheidung können eine Veräußerungsbeschränkung (§ 35 WEG) und ein Heimfallanspruch gegen Entschädigung (§ 36 WEG) festgelegt werden.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hm, okay, das wäre ne Lösung, aber gehen wir mal davon aus, dass es die Möglichkeit nicht gäbe.
Könnte ein Berliner Testament hier auch helfen?

Wer von den Beteiligten will das denn nicht? ramses90

Das wäre nicht wirklich eine Absicherung, s. § 2077 BGB. Dann schon eher ein Ehevertrag mit vereinbarter (fortgesetzter) Gütergemeinschaft* - was wiederum nicht ganz ohne Tücken ist. Problematisch: B könnte dann die Eintragung im Grundbuch als Miteigentümer verlangen, was dem Willen des Erblassers widerspräche. Wenn der Erblasser das Erbe als Vorbehaltsgut von A hinterlässt, ist die Sicherung von B wiederum ausgehebelt.

*ich vermute mal, dass gesetzlicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft) besteht - das Erbe geht dann nicht in den Zugewinn ein.

Das Haus in dem sie jetzt wohnen wird in Gänze auf B überschrieben, die Finanzierung wird weiterhin von B betrieben und B wäre abgesichert.

Das ist doch eine ganz ungute Situation!
Beide wohnen im eigenen Haus,die Restfinanzierung wird von B getragen. Jetzt kommen A´s Eltern daher und wollen Iihm/ihr das noch zu fianzierende elterliche Haus per Schenkung (es gibt kein vorgezogenes Erbe in D) übertragen, mit der Auflage, dass A allein im Grundbuch steht, die familiäre Situation aber unverändert weiter besteht , nur dass B nun von jeglichem Eigentum am Haus abgeschnitten wird, er/sie darf nur weiter zahlen.
Und wenn die Vorschläge von Tychiades allesamt untauglich für den geschilderten Fall sind dann scheint irgendwer an der Benachteiligung von B interessiert zu sein. ramses90

Herzlichen Dank für Eure Hinweise.
Also tatsächlich nicht so einfach zu lösen, richtig?
Es gäbe in dem Fall ja zwei Seiten. Die Vererbenden oder Schenkenden wollen A bedenken. A kann selbst aber den Unterhalt und die Finanzierung nicht stemmen. B ist Alleinverdiener und würde sich sicher ungern in dieser Unsicherheit stürzen. Gäbe es tatsächlich nur schwarz oder weiß, im Sinne, dass B ins gr7ndbuch mitkommen oder A allein für die Finanzierung sorgt?

Wie habe ich den Vorschlag mit dem jetzigen Objekt zu verstehen? Angenommen A+B verkaufen dieses und der Verkaufserlös verbleibt bei B, dann wäre es aus Deiner Sicht gut?

Na ja gut, im Sinne optimal fände ich das auch nicht weil A dadurch benachteiligt wird.
Am Besten fände ich es die Eltern nehmen von der Schenkung Abstand und lassen den Dingen auf natürliche Weise durch Vererbung ihren Lauf. Dann liegt es allein im Ermessen des Erben A B mit im Grundbuch einzutragen.
Dann ist es ja auch noch so, dass es von der Zustimmung der Bank abhängt ob sie das Haus auf A überschreiben dürfen.
Das was die Eltern jetzt vorhaben birgt in meinen Augen ein sehr hohes Konfliktpotential und kann sich sehr negativ auf die Beziehung von A und B auswirken. ramses90

Naja, grds. ist der Wille der Eltern von A ja toll, dass zu Lebzeiten zu regeln. Und A+B würden in dem Beispiel ja auch gern in das Haus einziehen. Nehmen wir mal an, das geplant war den Eltern das Haus abzukaufen…
Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, sowas gut zu lösen, oder?
Ich könnte die Eltern von A ja verstehen, da sie ja ihr Kind bedenken wollen. Aber ich könnte auch B verstehen, der nicht für Schulden aufkommen will, bei einem Haus, das ihm nicht gehört…
Könnte eine Regelung sein, dass B allein die Kredite übernähme und das er sich quasi damit als Kaufpreis für das Grundbuch einbringt? Als Vorschlag für die Eltern von A?
Diese könnten in dem Beispiel ja auch argumentieren, dass A schon mehr EK in den Hauskauf des jetzigen Objektes eingebracht hätte…
Es steckt ein guter Wille in dem Beispiel, der doch irgendwie einer guten Lösung zugeführt werden können müsste, oder?

Keiner mehr eine Idee oder einen Lösungsansatz?