Erbgemeinschaft

hallo, mein mann, eine tante und sein bruder sind von einer verstorbenen tante die erben. eine andere tante hat das erbe ausgeschlagen, wir haben vom pflegeheim erfahren, dass diese tante sämtliche vollmachten von der verstorbenen hatte. nun will sie uns keine auskunft geben, über den verbleib des nachlasses. beim amtsgericht hat sie aber vermögen vorhanden angegeben. wir haben in erfahrung gebracht, dass diese tante auch die konten der verstorbenen aufgelöst hatte, als die verstorbene noch lebte, aber im pflegeheim in vollpflege war. wer kann uns da auskunft geben, oder müssen wir zum RA gehen. auch wenn kein erbe mehr da sein sollte, wir möchten einfach wissen, was sache ist. die erbengemeinschaft hat einen erbschein erhalten und ist somit berechtigt über den verbleib des nachlasses zu wissen. was kann man tun?

hallo, mein mann, eine tante und sein bruder sind von einer
verstorbenen tante die erben. eine andere tante hat das erbe
ausgeschlagen, wir haben vom pflegeheim erfahren, dass diese
tante sämtliche vollmachten von der verstorbenen hatte. nun
will sie uns keine auskunft geben, über den verbleib des
nachlasses. beim amtsgericht hat sie aber vermögen vorhanden
angegeben. wir haben in erfahrung gebracht, dass diese tante
auch die konten der verstorbenen aufgelöst hatte, als die
verstorbene noch lebte, aber im pflegeheim in vollpflege war.
wer kann uns da auskunft geben, oder müssen wir zum RA gehen.
auch wenn kein erbe mehr da sein sollte, wir möchten einfach
wissen, was sache ist. die erbengemeinschaft hat einen
erbschein erhalten und ist somit berechtigt über den verbleib
des nachlasses zu wissen. was kann man tun

Da sollten Sie zum Rechtsanwalt gehen.

Als Miterbe muss man selbst nach dem Nachlaßbestand forschen. Es gibt keine Amtszuständigkeit dafür. Die Tante ist aber als Verwalterin und Beauftragte in der Pflicht, Abrechnung und Belege vorzulegen und bei Fehlverhalten Ersatz zu leisten. Der Auskunftsanpruch ist einklagbar.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

Bitte zum Rechtanwalt gehen