Erbgemeinschaft

Hallo,

eine Erbgemeinschaft von 7 Geschwistern erbt ein Grundstück. Dieses soll Verkauft werden. 5 Geschwister sind einverstanden 2 davon nicht. Es geht um den Preis.
Fällt der Verkauf nun ins Wasser bzw. wie kann man weiter vorgehen um das Grundstück zu verkaufen auch ohne Okay?

Danke für alle Tipps.

Isabel

Hallo Dabsy81, der Verkauf kann nur erfolgen, wenn alle im Erbschein aufgeführten Erben den Kaufvertrag unterschreiben. Ansonsten bleibt meines Erachtens nur noch die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, das Grundstück zu bewerten unter der Voraussetzung, dass dann alle mit dem Preis einverstanden sind oder aber eine Zwangsversteigerung des Grundstückes anordnen zu lassen zum Zwecke der Auflösung der Erbengemeinschaft hinsichtlich des Grundstückes. Hier kann aber meines Wissens nur eine Beratung bei einem Notar oder Rechtsanwalt und Notar helfen. MfG Löwenkind

Hallo, die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft die auch nur gemeinsam handeln kann. Stimmt einer nicht zu ist zunächst alles blockiert. Möglich wäre die Teilungsversteigerung - hier sind jedoch meist geringere Verkaufserlöse zu erzielen wie bei freihändigen Verkauf. Ob eine Klage auf Ersetzung der Zustimmung zulässig und erfolgverstprechend ist wage ich zu bezweifeln.

ml.

Der Verkauf findet zunächst nicht statt, auch wenn nur einer gegen den Verkauf wäre.
Wenn hier keine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft zu stande kommt, so wird das per Gericht entschieden und das Grundstück wird versteigert.