kann der Bevollmächtigte einer Erbgemeinschaft , ein Haus ohne vorherige Absprache der anderen Erben, in der Zeitung zum Verkauf anbieten?
Die Zeitungen sind heilfroh über jeden Auftrag, das kann er also bestimmt machen.
Sollte die Frage lauten, ob er es denn auch tun darf: Nun ja, so eine Zeitungsanzeige hat keinen rechtlich bindenden Charakter. Also auch ja.
Sollte die Frage lauten, ob er das Haus verkaufen darf: Das kommt auf den Umfang seiner Bevollmächtigung an.