Hallo,
Annahme: Eheleute haben Testament aufgesetzt mit überlebender Ehepartner erbt alles. Irgendwann kommt Mann auf die Idee, seine Frau eine Verzichtserklârung auf das Erbe für den Fall ihres Überlebens unter der Androhung, „wenn Du nicht unterschreibst, bringe ich Dich um“ unterschreiben zu lassen. Ehefrau unterschreibt eingeschüchtert und erzählt niemand davon. Danach schenkt er ein Haus an eine in der Nachbarschaft lebende nicht verwandte Person, einige Zeit danach verkauft er an die gleiche Person das Haus, in dem die Ehepartner leben ohne seine Frau zu informieren. Eine Zahlung des Kaufpreises ist in keinen Unterlagen nachzuweisen. Die so begünstigte Person erhielt auch eine Bankkarte für das Girokonto des Ehemanns und hat kurz vor seinem Tod das Konto abgeräumt. Desgleichen nächtelang Unterlagen und wahrscheinlich auch Wertsachen aus dem Familiensafe geholt und die Papiere im Garten verbrannt. Ehefrau hatte keinen Schlüssel zum Safe. Resultat: Überlebende Ehefrau, man kann sagen, dass das Ehepaar früher recht wohlhabend war, steht quasi vor dem Nichts. Gibt es Möglichkeiten, dass die Ehefrau zumindest einen Teil zurückfordern kann, vor allem, da sie damals zur Unterschrift genötigt wurde.
Gruss
Rainer
Hi,
klingt ja abenteuerlich.
Ohne gross rechtlich einzusteigen, fallen mir zwei Sachen ein :
Die Willenserklärung, auf das Erbe zu verzichten, kann die Ehefrau anfechten, da diese unter der Bedrohung erzwungen wurde. (Die Frage ist allerdings, ob sie das irgendwie beweisen kann)
Irgendwo im BGB ist auch geregelt, dass die Eheleute über Grossteile des gemeinschaftlichen Vermögens nur gemeinschaftlich verfügen können, jedenfalls dann, wenn keine Gütertrennung vereinbart ist. Es kann also (wenn die Eheleute nicht gerade -zig davon haben) nicht der Ehemann allein ein Haus verkaufen resp. verschenken. Meiner bescheidenen Meinung nach gilt das selbst dann, wenn er als alleiniger Eigentümer im Grundbuch steht.
Die Frau sollte sich unbedingt einen in Familienrecht bewanderten Anwalt nehmen.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Rainer,
dringend zu einem im Erbrecht bewanderten Anwalt. Die in den letzten 10 Jahren erfolgten Schenkungen sind insoweit angreifbar, als sie das Pflichtteil der Ehefrau schmälern. Daher dürften hier Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beschenkte bestehen. Inwieweit der Ehemann überhaupt so verfügen durfte (ggf. gemeinsames Vermögen betroffen) wäre eine weitere Frage. Zudem natürlich auch die Geschichte mit dem unter Drohungen ausgesprochenen Erbverzicht, …
Der Kollege wird sich jedenfalls über Arbeit nicht beschweren können.
Gruß vom Wiz
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Hallo Hans-Jürgen,
da interessiert mich doch noch etwas am Rande
Meiner bescheidenen Meinung nach gilt das selbst dann,
wenn er als alleiniger Eigentümer im Grundbuch steht.
Gilt das auch, wenn der Mann die Finanzierung bereits vor
kennenlernen und Heirat mit der Gattin abgeschlossen hatte?
a) ohne Gütertrennung
b) mit Gütertrennung
Wäre doch dann sozusagen Anfangsvermögen und damit sein alleiniges
Eigentum?
Gruss & danke
Tom