Sehr geehrte Expertin / Experte,
mein Hintergrundwissen strebt fast gegen Null, daher hoffe ich auf eine Antwort.
Mein Ehemann (in Zweitehe mit mir) hat mich als alleinige Erbin eingesetzt. die Besonderheit: er hat z. Z. 2 Abkömmlinge, ein Kind aus seiner Erstehe, und unseres gemeinsames Kind aus seiner jetzigen Zweitehe. Beide Kinder bekommen den Pflichtteil, also 1/8 wenn sie diesen bei seinem Ableben einfordern würden. Weiterhin gibt es eine Klausel „Vermächtniszuwendung“.: u.a heisst es: "das Vermächtnis fällt an mit meinem Ableben und ist zahlungsfällig mit dem Ableben der Alleinerbin und bis dahin nicht zu verzinsen und nicht sicherzustellen. Das Vermächtnis entfällt ersatzlos, falls der Vermächtnisnehmer auf mein Ableben hin Pflichtteilansprüche geltend macht. Fragen:
1.) Wenn der Pflichtteil der 2 Abkömmlinge erst mit meinem Ableben geltend gemacht würde, würden sie dann dann mehr bekommen, also je 1/4 und nicht 1/8? (Das steht so explizit nirgend drin, jedoch hat dies der Notar meinem Mann so wohl erklärt)
2.) Wäre ich nun wirklich Alleinerbin und habe dann alle Rechte auf die vererbte Materie - abzüglich des Pflichtteils oder gehört mir in Wirklichkeit nichts von dem Vererbten und hätte nur Pflichten da es ein Vermächtnis ist? Denn der Unterschied zw. Erbe und Vermächtnis ist mir unklar.
Liebe eusebia bei einem Vermächtnis kommt es auf jedes Deteil an und ist so schwierig zu beantworten wen man den gesamten Text nicht kennt.Am besten ist es wenn du dich mit dem Notar,der das Vermächtnis geschrieben hat besprichtst.
1.) Wenn der Pflichtteil der 2 Abkömmlinge erst mit meinem Ableben geltend gemacht würde, würden sie dann dann mehr bekommen, also je 1/4 und nicht 1/8? (Das steht so explizit nirgend drin, jedoch hat dies der Notar meinem Mann so wohl erklärt)
2.) Wäre ich nun wirklich Alleinerbin und habe dann alle Rechte auf die vererbte Materie - abzüglich des Pflichtteils oder gehört mir in Wirklichkeit nichts von dem Vererbten und hätte nur Pflichten da es ein Vermächtnis ist? Denn der Unterschied zw. Erbe und Vermächtnis ist mir unklar.
Hallo,
Die Aussetzung des Vermächtnisses soll vermutlich dazu dienen, dass die Pflichteilsberechtigten beim ersten Erbfall nichts geltend machen und die akkeinerbin geschützt ist. Es ist jedoch eine eher recht seltsame Konstruktion m.E.
Denn während Ihrem Sohn das ganze Erbe nach Ihrem Tode zukommt (soweit keine weiteren Kinder da sind und auch kein Ehemann und man von gesetzlicher Erbfolge ausgeht) bekommt das andere Kind nur das Vermächtnis. Ob das dem Willen des Erblassers entspricht?
Um hier eine rechtsichere Antwort zu geben wäre die genaue Intention des Erblassers zu erforschen und der beurkundende Notar zu befragen.
Ein Vermächtnis ist ein schuldrechtlicher Anspruch des Vermächtnisnehmer an den Erben, der hier aber eingeschränkt ist.
Der Pflichtteil der leiblichen Kinder des Erblassers beträgt insgesamt 50 %.