Guten Abend,
nach Erbfall wurde ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt.
Nach einem Gütetermin stellt sich heraus, dass die Antiquitäten des Erblassers
der Erbin per Kaufvertrag verkauft wurden, sich also nicht im Nachlass befinden.
Die Erbin zeigt diese Kaufbelege aber nicht. Danach würden sie dem Nachlass
zufallen.
Wenn ein Wertgutachten über alles( auch andere Dinge) hergestellt wird,
wird sie sagen, dass die Antiquitäten ja ihr gehören, also nicht in die Erstellung
des Wertgutachtens( Nachlasses) fallen. Was macht man da, wenn sie diese nicht vorlegt
und dieses Argument des Eigentums vorbringt. Ist das schon Prozessbetrug?
Lieben Gruss von Ninja
