Erbitte Aufklärung bei einer Zwangversteigerung

Ich will zum ertenmal ein Haus ersteigern.Der Termin ist am 2.3.12. beim AG. Was muß ich beachten und vor allem, welche Kosten außer dem Hauspreis von 55.000,-€ fallen an ? Der jetzige Besitzer ist eine Bank und wir haben den oben genannten Preis im Vorfeld abgesprochen.Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer und welche anderen Gebühren fallen noch an.Eine Geb-Versicherung würde ich kurzfristig abschließen,was muß ich aber sonst noch beachten.? Die betehenden Mietverträge würde ich gern zu gleichen Bedingungen übernehmen.Das Haus hat 3 Wohnungen 2 Mieter ( Enkel) die zu Mietzahlungen bereit sind.1 Wohnung geht an die Tochter-Schwiegersohn, die nur noch zu einer geringen Mietzahlung in der Lage sind.
Für eine Aussage kräftige Antwort darf ich mich schonmal herzlichst bedanken.
Sigi

Guckst du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Hallo,

hier sind einmal Informationen zur Zwangsversteigerung als solche:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Neben dem Meistgebot mit Zinsen muss der Ersteher die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags bezahlen. Daneben fällt die Grunderwerbsteuer (z. Z. 5 % des Meistgebots einschließlich der bestehen bleibenden Rechte) an sowie später die Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer.

Sofern Sie zur Sicherung der Finanzierung eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen, müssen Sie noch die Notarkosten für die Beurkundung der Grundschuldbestellungsurkunde sowie die Kosten dieser Eintragung im Grundbuch berücksichtigen.

Hier das Gericht geziehlt fragen, auch vor dem Termin sind die meistens zur Auskunft bereit.
Wichtig war auch, dass der Kontakt mit der Gläubigerbank geklappt hat.

Mieter übernehmen? Sie hätten auch ein Sonderkündigungsrecht nach Zuschlag…

MfG

Ich will zum ertenmal ein Haus ersteigern.Der Termin ist am
2.3.12. beim AG. Was muß ich beachten

Antwort: bitte lesen
www.zwangsversteigerung.net
www.zwangsversteigerung.de

und vor allem, welche

Kosten außer dem Hauspreis von 55.000,-€ fallen an

Antwort: bitte lesen
www.zwangsversteigerung.net

? Der

jetzige Besitzer ist eine Bank und wir haben den oben
genannten Preis im Vorfeld abgesprochen.Wie hoch ist die
Grunderwerbssteuer

Antwort: 3,5% vom zugeschlagenen Gebot.

und welche anderen Gebühren fallen noch

an.

Antwort: siehe obige Internet-Seite

Eine Geb-Versicherung würde ich kurzfristig abschließen,was

muß ich aber sonst noch beachten.?

Antwort: bitte lesen Sie die obige Internet-Seite.

Die betehenden Mietverträge

würde ich gern zu gleichen Bedingungen übernehmen.Das Haus hat
3 Wohnungen 2 Mieter ( Enkel) die zu Mietzahlungen bereit
sind.1 Wohnung geht an die Tochter-Schwiegersohn, die nur noch
zu einer geringen Mietzahlung in der Lage sind.
Für eine Aussage kräftige Antwort darf ich mich schonmal
herzlichst bedanken.
Sigi

Antwort: Kauf oder ZV bricht nicht Miete. Nichtstun, d.h. Sie nehmen Ihr a.o. einmaliges Kündigungsrecht nicht wahr.

Wenn Sie sehr spezielle Fragen haben: Tel.
08937830460, 8.00h - 16.00h

Grüsse
Bracco

Guten Tag,

zu sind die Versteigerung-Bedingungen, insbesondere die Frage, ob Rechte bestehen bleiben. Diese müssten zu ihrem Gebot hinzugerechnet werden.

Der Hauspreis (meinen Sie den Ersteigerungswert, der nicht feststeht?) richtet sich nach dem schonenden Meistgebot (also das Gebot, welches sie bereit sind zu bieten).

Ich würde mich nicht allein auf die Bank verlassen, sondern auf einen Versteigerungsprofi. Aber Achtung. Es gibt nicht sehr viele davon.

Viel Glück.