Hallo Gemeinde,
ein Erblasser ist hoffnungslos überschuldet, ein betroffener Erbe wohnt am anderen Ende der Republik und kann die Erbschaft nicht persönlich beim zuständigen Amtsgericht ausschlagen.
Muss dieser Erbnehmer jetzt die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Ausschlagung selbst tragen?
Gruß
Christian
Hi,
soweit ich weiß (zumindest habe ich es selbst schon so gemacht - bei mir war der Erblasser allerdings im Ausland gestorben, daher die gewisse Unsicherheit) kann man das Erbe beim Amtsgericht im eigenen Wohnort ausschlagen. Kosten ~12 Euro.
Liebe Grüße
Timid
Hi,
soviel mir bekannt ist, kannst du das Erbe beim Amtsgericht deines Wohnortes ausschlagen.
Gruß
Nelly