Jemand bekommt ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, dass jemand aus der Familie väterlicherseits verstorben ist. Derjenige hat aber keinen Kontakt zu seinem Vater und weiß auch nicht, bei wem genau es sich um den Verstorbenen handelt (Großvater, Halbbruder, Onkel???). Der eigene Vater tritt das Erbe nicht an, ist in dem Schreiben vermerkt.
Wie kann derjenige herausfinden, um wen es sich handelt, bei dem Erblasser (Verwandschaftsgrad) und was er erben könnte? Fragt man das beim Amt nach? Schließlich will derjenige nicht nur Schulden für einen ihn unbekannten Menschen übernehmen.
Also wie bekommt man nähere Informationen darüber?
Über nützliche Hinweise würde ich mich sehr freuen.
das Schreiben dürfte vom zuständigen Nachlassgericht sein. Jetzt heißt es schnell handeln, weil die Fristen für eine Ausschlagung eines ggf. überschuldeten Erbes kurz sind. Da der Vater das Erbe ausgeschlagen hat, liegt es natürlich nahe, dass man es hier mit einem überschuldeten Erbe zu tun hat. Da man ausfindig gemacht worden ist, beginnt jetzt die Frist für die Frage einer ggf. notwendigen Ausschlagung zu laufen. Man sollte sich jetzt sofort beim Nachlassgericht melden und versuchen dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Selbstverständlich kann man auch sofort die Ausschlagung in Erwägung ziehen. Ich würde allerdings zunächst die Frist nutzen um mir einen Überblick zu verschaffen und dann erst am Fristende ggf. ausschlagen oder die Dürftigkeitseinrede zu erheben.
Gruß vom Wiz
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die einfachste Möglichkeit ist natürlich, sich dort zu
erkundigen, wo das Schreiben herkommt.
Das ist das Nachlassgericht.
Im Übrigen wird ein Erbe nicht „blind“ angetreten, so daß man
erst „nachher“ erfährt, was man alles geerbt hat.
Das Erbe tritt man erst an, wenn man das genaue Ausmaß des
Erbes kennt. Dieses Wissen hat man vom Testamentsvollstrecker.
Wenn denn einer bestellt wurde. Das ist in den häufigsten Fällen nicht der Fall.
Am besten in der Familie nachfragen - auch wenns schwer fällt. Auch mal überlegen, warum der eigene Vater ausgeschlagen hat. Entweder weil er nichts zu tun haben will mit dem Erblasser oder weil der Nachlass überschuldet ist. Du hast im übrigen jetzt 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.
die einfachste Möglichkeit ist natürlich, sich dort zu
erkundigen, wo das Schreiben herkommt.
Das ist das Nachlassgericht.
>>>Na dann muss derjenige das wohl als erstes tun.
Im Übrigen wird ein Erbe nicht „blind“ angetreten, so daß man
erst „nachher“ erfährt, was man alles geerbt hat.
>>>>Warum steht so etwas nicht in dem Schreiben vom Nachlassegricht?
Das Erbe tritt man erst an, wenn man das genaue Ausmaß des
Erbes kennt. Dieses Wissen hat man vom Testamentsvollstrecker.
Wenn denn einer bestellt wurde. Das ist in den häufigsten
Fällen nicht der Fall.
>>>>Genau! In diesem beschriebenen Fall gibt es kein Testamentvollstrecker, da es ja auch kein Testament gibt.
Am besten in der Familie nachfragen - auch wenns schwer fällt.
Auch mal überlegen, warum der eigene Vater ausgeschlagen hat.
Entweder weil er nichts zu tun haben will mit dem Erblasser
oder weil der Nachlass überschuldet ist. Du hast im übrigen
jetzt 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen.
>>> ich denke da auch eher an Überschuldung, da der direkte Verwandte ausgeschlagen hat.