Erblasser verkauft Grundstück an Dritte

Hallo,
meine Großmutter (81) besitzt ein Grundstück, welches nach ihrem Tod in Besitz meines Vaters bleiben soll. Da er jedoch nicht erben kann (schufa), steht jetzt im Raum, ob seine Lebensgefährtin das Grundstück kaufen soll oder es andere Möglichkeiten gibt, dass Grundstück an sie zu übertragen, ohne das die anderen beiden Erben (insgesamt 3 mit meinem Vater)den Kaufvertrag o.ä. anfechten können, da der Grundstückswert ja nach dem Verkauf oder Übertragung nicht mehr ins Erbe fallen dürfte. Wichtig ist, dass mein Vater sowie meine Großmutter das lebenslange Wohnrecht erhalten sollen.
Im Internet finde ich leider keinen konkreten Anhaltspunkt, da immer nur von Grundstücksverkauf des Erblassers an einen Erben - die sog. vorweggenommene Erbfolge - die Rede ist.
Hat jemand einen Tipp für mich? Vielen Dank!

Wenn der Vater und dessen Partnerin mehr oder weniger nicht infrage kommen, dann erhebt sich die Frage, ob die Person, welche nach dem Vater als Erbe an die Reihe kommen würde, das Anwesen von der Großm. direkt erhalten sollte. Ihre Infos sind zu knapp.

Die Großmutter kann jederzeit ihr Grundstück verkaufen, an wenn, ist ihre Sache. Wenn auf dem Grundstück ein
Wohnhaus steht und bei Verkauf wird vereinbart, daß die
Verkäuferin bis zu Ihrem Lebensende im Haus wohnen darf-Wohnrecht-und der Käufer akzeptiert dies, so steht
einem Verkauf nichts im Wege. Geschäfte, die vor dem Tode getätigt werden, können in der Regel nicht mehr
angefochten werden.Auch das Wohnrecht ihres Vaters muss
notariell mit eingetragen werden.

Hallo Herr Zeuß,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke auch, dass ein Verkauf am sichersten ist, sofern ein reeller Kaufpreis angesetzt ist. Muß dann aber meiner Großmutter den Geldeingang des Verkaufs nachweisen oder ist es egal ob am Ende der Verkauferlös quasi „verbraten“ wird? Es ist eigentlich so geplant, dass eine bestimmte Kaufbetrag festgesetzt wird, aber eventuell nur ein Teil meiner Großmutter bezahlt wird, da das Haus etwas sanierungsbedürftig ist. Die Differenz will sie dann für die Renovierung investieren, sodass am Ende nicht der volle Kaufpreis an meine Großmutter gezahlt werden wird.
Wenn die anderen beiden Erben nun von den eigentlichen Kaufpreis wissen, werden sie sicherlich überrascht sein, wenn die Hälfte des Geldes plötzlich nicht mehr da ist. Aber eigentlich muss ja meine Großmutter keine Rechenschaft über Vermögen in diesem Sinne ihren Kindern ablegen, oder? Wichtig ist vielleicht auch noch, dass das Grundstück aufgrund von Ausbau der Garage in eine Wohnung noch mit einem Kredit belastet ist. Vielen Dank und viele Grüße!

Hallo,
deine Grossmutter könnte das Grundstück verschenken an die Lebensgefährtin in dem Moment müsste Grossmuter aber noch 10 Jahre leben und genug Geld fürs Altersheim haben sonst muss das Grundstück mit Haus zurückgegeben werden wegen ungerechtfertigter Bereicherung! Wenn niemand eine Demenz deiner Grossmutter nachweisen kann, kann sie es verkaufen mit eingetragenem Wohnrecht für Vater und für sich an die Lebensgefährtin.
M.f.G.
petelennox

Hallo,
ja, eine Schenkung käme nicht in Frage. Das Risiko für eine Anfechtung der anderen Erben ist einfach zu hoch. Ich denke schon, dass ein Verkauf am sichersten für alle Beteiligten wäre. Muss meine Großmutter eigentlich den Empfang des Verkaufserlöses irgendwie für die anderen Erben nachweisen? An Anrecht dafür dürfte eigentlich nicht vorliegen, oder? Sie kann doch mit dem Geld machen was sie will. Wenn - mal angenommen - nach zwei Jahren meine Großmutter versterben sollte und es ist kein Geld mehr vom Verkauf da, haben die anderen Erben doch kein Anrecht darauf zu wissen, was sie mit dem Geld gemacht hat, oder?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag!

Hallo,
richtig! Die Grossmutter kann, solange sie lebt die Sache verkaufen. Geht nat. alles über Notariat. Es gibt Notare die bei dem Alter der Grossmutter - wie gut sie „drauf“ ist - untersuchen lassen, ob eine Anfangsdemenz vorliegt, ist aber relativ sehr selten.
Da sie beim Verkauf noch lebt ist sie niemandem Rechenschaft schuldig was sie mit dem Geld macht.
Würde bei ihrem Tode das Geld auf dem Konto sein, und die Bank erfährt von dem Tod, so macht die Bank „dicht“ und meldet es dem Erbschaftsamt. Auch wenn jemand eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hätte
und nicht schnell genug abhebt ist das Konto geschlossen. das grösste Problem wäre das Altenheim, wenn das Sozialamt zuschiessen müsste, dann fangen die an zu suchen.
M.f.G.
petelennox