Erblichkeit und Weitergabe von Adelstiteln

Hallo,

die Privilegien des Adels sind ja in Deutschland abgeschafft. Das Privileg, sogar die Pflicht, den Namen zu tragen, besteht aber weiter. Jutta von Ditfurth, die das „von“ vor ihrem Namen amtlich streichen lassen wollte, weil sie gegen solche Privilegien ist, wurde das verwehrt. Ein Bekannter von mir, der sich unter uns „von Sowieso“ nannt, heißt offiziell „Baron von Sowieso“. Das weiß ich aus amtlichen Unterlagen, in die ich zeitweise aus bestimmten Gründen Einsicht hatte und in denen der vollständige Namen angegeben muss.

Wenn sich heutzutage also jemand mit einem Titel schmücken darf bzw. sogar muss, heißt das ja nicht, dass er etwas Herausragendes geleistet hat, das hat einer seiner Vorfahren getan, möglicherweise schon vor einigen Jahrhunderten. Vielleicht sogar eine Leistung, die heutzutage eher als Verbrechen bezeichnet würde.

Wenn nun ein „Graf von XY“ eine Frau Meier heiratet und laut Heiratsvertrag der Name des Mannes Ehename wird: Wird die Frau dann „Gräfin von XY“ oder fällt der Adelszusatz in dem Fall weg?

Angenommen, sie erhält den Adelszusatz, das Paar lässt sich aber später scheiden oder der Man verstirbt. Die Frau heiratet nun einen Herrn Müller; diesmal steht im Heiratsvertrag „Der Name der Frau wird Ehename“. Wird dann der Herr Müller zum „Graf von XY“?

Fragende Grüße
Carsten

Zum gebürtigen Grafen nicht aber „von“ mit dem Zusatz: geb.: Müller. Das „von“ ist übrigens kein Titel sondern ein Prädikat. https://www.juraforum.de/lexikon/adelspraedikat ramses90

Die Ehefrau wird durch Namensrecht zur Baronin von …

und bleibt das auch nach Wiederheirat, wenn das der neue Ehename wird. Bei den Kindern ebenso.

Telefonanruf : „von Sowieso“.
Antwort . „Ja, Du mich auch !“

MfG
duck313