Erbmasse bei Eheleuten in Zugewinngemeinschaft immer 50%

Hallo,

angenommen ein Ehepartner stirbt in einer Zugewinngemeinschaft. Beide waren lange verheiratet und sind mit gleichen Verhältnissen in die Ehe gegangen, währenddessen gab es auch keine Erbfälle oder Schenkungen. Ist dann die Erbmasse automatisch 50% oder kommt es darauf an, wer ein Schmuckstück gekauft hat, oder wer im Beruf mehr verdient hat?

Gruß,
Rudolf

Nein, es ist immer 50 %.

Da ist ja aus Gründen der einfacheren Berechnung bereits ein Zuschlag von 1/4 enthalten. Der stellt den Zugewinnausgleich dar.

Das ist das in pauschaler Form, was man bei Scheidung einzeln und Posten für Posten erst berechnen muss.

Im Erbfall macht man es sich einfach, überlebender Ehepartner bekommt 50 % an den während der Ehe angeschafften Werten.

MfG
duck313

Hallo,

dazu habe ich inzwischen weitere Einschätzungen erhalten, die davon ausgehen, dass bei der Bestimmung der Erbmasse auch in der Zugewinngemeinschaft davon ausgegangen wird, dass jeder Sachwert also z.B. ein Auto, Immobilie oder ein Schmuckstück einem Ehepartner zugeordnet werden kann. Der Zugewinn wäre schon mit dem zusätzlichen Viertel ausgeglichen?

Danke,
Rudolf