Erbmasse bei Zugewinngemeinschaft

Situation: Zugewinngemeinschaft, Berliner Testament, gemeinsame Immobilie. Woraus errechnet sich die Erbmasse des Zuerstversterbenden? Außer der Immobilie ist nicht viel vorhanden. Da Haus und Grundstück beiden Eheleuten gemeinsam gehören (entsprechender Grundbucheintrag), kann es doch nur so sein, daß der Erstversterbende nur seinen Anteil daran - also seine Hälfte - vererbt (an Ehepartner, später dann z.B. an Kinder), denn die andere Hälfte gehört ja dem Ehepartner ohnehin. Pflichtanteile können sich m. E. daher nur aus d e r Hälfte berechnen, die dem Erstversterbenden gehört. Ist das so? Danke für kompetente Antworten.

Friesennerz

das hast du vollkommen richtig erfasst.
kompetenter hätte ich nur antworten können, wenn die ausführungen falsch wären…

vielleicht helfen auch § 1922 Abs.1 bgb bzw. § 2311 bgb weiter…