Situation: Zugewinngemeinschaft, Berliner Testament, gemeinsame Immobilie. Woraus errechnet sich die Erbmasse des Zuerstversterbenden? Außer der Immobilie ist nicht viel vorhanden. Da Haus und Grundstück beiden Eheleuten gemeinsam gehören (entsprechender Grundbucheintrag), kann es doch nur so sein, daß der Erstversterbende nur seinen Anteil daran - also seine Hälfte - vererbt (an Ehepartner, später dann z.B. an Kinder), denn die andere Hälfte gehört ja dem Ehepartner ohnehin. Pflichtanteile können sich m. E. daher nur aus d e r Hälfte berechnen, die dem Erstversterbenden gehört. Ist das so? Danke für kompetente Antworten.
Friesennerz