hallo
eine person ist pflichtteilberechtigt von einer erbschaft ( mann und frau. verheiratet. sohn–>die person enterbt. mann stirbt (sohn ist leiblich ), frau bekommt alles ( eingeheiratet ))
die person weiss das genug vermögen vorhanden ist/war.
bei der auskunftspflicht wurde jedoch nur ein kleiner minimalbetrag davon angegeben.
fragen :
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ein haus das dem mann gehörte wurde 2004 von der frau zu einen minimalbetrag ( weit unter wert ) gekauft und 2011 gewinnbringend weiterverkauft. der sohn müsste hiervon ja ein gewissen betrag erhalten ( gilt als schenkung ? ) ?
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anscheinend wurde schon seit 1 jahr ( baldiger tot des mannes war bekannt, krankheit ) geld von den gemeinsamen konten abgehoben und woanders deponiert. auch hier müsste der sohn ja drauf zugreifen können, bzw. die erbin auskunft über den verbleib des geldes machen ?
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welche angaben MUSS die erbin zu dem vermögen eingentlich machen ? welcher zeitpunkt gilt ? theoretisch könnten sie 1 woche vor dem tot alle konten leerräumen und am todestag wäre nix mehr vorhanden ? aber so leicht dürfte es ja nicht funktionieren, oder ?
gruß
Hallo!
Pflichtteilsberechtigt ist also der Sohn,der im Testament nicht bedacht wurde,aber gesetzlicher Erbe ist ?
Zu 1)
Das ist völlig legal und ist für das Erbe unerheblich. Mann darf seiner Frau Haus auch schenken. Es wird nicht angerechnet. Haus ist also völlig aus dem Erbe raus !
Zu 2)
Zu Lebzeiten dürfen Mann und Frau mit dem Vermögen machen was sie wollen. Insbesondere es verbrauchen nach Belieben.
Wieso MUSS der Pflichteilsberechtigte darauf zugreifen können ? Da war der Erbfall doch noch gar nicht !
Zu 3)
Zeitpunkt für die Bewertung des Erbes ist der Todestag.
mfG
duck313
"
Zu 1)
Das ist völlig legal und ist für das Erbe unerheblich. Mann darf seiner Frau Haus auch schenken. Es wird nicht angerechnet. Haus ist also völlig aus dem Erbe raus !"
Hätte der der Erblasser der Frau das Haus geschenkt dann hätter der Sohn einen Pflichtteilergänzungsanspruch und zwar in voller Höhe, also ohne Abschmelzung.
Weil bei Schenkungen unter Eheleuten die Abschmelzung erst mit dem Tode des Ehepartners zu laufen beginnt.
MfG ramses90
Hallo!
Pflichtteilsberechtigt ist also der Sohn,der im Testament
nicht bedacht wurde,aber gesetzlicher Erbe ist ?
Zu 1)
Das ist völlig legal und ist für das Erbe unerheblich. Mann
darf seiner Frau Haus auch schenken. Es wird nicht
angerechnet. Haus ist also völlig aus dem Erbe raus !
naja, wie ein anderer schrieb ist das wohl nicht so einfach 
Zu 2)
Zu Lebzeiten dürfen Mann und Frau mit dem Vermögen machen was
sie wollen. Insbesondere es verbrauchen nach Belieben.
Wieso MUSS der Pflichteilsberechtigte darauf zugreifen können
? Da war der Erbfall doch noch gar nicht !
das geld wurde ja nicht ausgegeben, sondern nur zur sicherheit ( und um nicht sofort in die erbmasse zu fallen ) auf andere konten ( keine gemeinsames ) gebucht.
das müsste man doch nachvollziehen können und in die masse mit einrechnen
Zu 3)
Zeitpunkt für die Bewertung des Erbes ist der Todestag.
dachte ich mir
mfG
duck313