Hallo,
wenn jemand verstirbt und sich die wahrscheinlichen Erben vor Gericht um das Erbe/den Pflichtteil streiten (also noch kein Erbschein erteilt wurde), gibt es dann eine Möglichkeit zumindest grob festzustellen was an Konten, Depots u.s.w. vorhanden ist?
Ein wahrscheinlicher Erbe hat die Abwicklung in die Hand genommen und gibt lediglich Auskunft über das alte Auto des Verstorbenen und eine geringe Menge Bargeld. Da der Verstorbene nun aber auch ein Mietshaus besessen hatte werden dafür doch Kosten und Einnahmen angefallen sein (und laufend weiter anfallen) die über irgendein Konto gebucht wurden und werden.
Gibt es eine Art zentrales Verzeichnis wo man sich über die Konten eines Verstorbenen informieren kann? Ich meine keine Beträge sondern nur die Konten an sich.
Vielen Dank für eure Antworten
Christian
Der Erbe ist gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten zur Auskunft verpflichtet und muss das von ihm erstellte Verzeichnis bzw. dessen Richtigkeit ggf. auch eidesstattlich versichern.
Levay
Aber wenn noch kein Erbschein ausgestellt wurde ist doch auch noch niemand Erbe. Oder sehe ich das falsch? Bin halt Laie.
Danke für deine Antwort
Christian
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Erbe ist man kraft Gesetzes und zwar in dem Moment, in dem der Erblasser stirbt. So sagt es § 1922 BGB. Der Erbschein hat damit erst mal nichts zu tun.
Auf einem anderen Blatt steht die Frage, wie man hier konkret vorgehen sollte. Wenn nicht mal klar ist, wer Erbe ist, sollte das doch auch erst mal geklärt werdne. Denn wenn Auskunft von jemandem verlangt wird, der gar nicht Erbe ist, so ist der Anspruch auf Auskunft unbegründet, und eine etwaige Klage wäre es auch.
Levay