Erbmasse und Erben

Hallo,

folgende interessante Fallkonstellation tut sich auf:

Es seien Erben eines Testamentes die vier Abkömmlinge des Erblassers und seine zwei Enkel. Die Abkömmlinge erben lt. Testament das Haus; die Enkel erben lt. Testament die Barschaften auf den Konten. Es gibt noch einen laufenden Kredit. Es sei, dass die Enkel im Testamentstext ausdrücklich vom Erbe des Kredites ausgenommen worden sind (weil den die Abkömmlinge verursacht haben, nicht die minderjährigen Enkel).

Es sei, dass der Kredit zu Lebzeiten des Erblassers mit dessen gesamten Vermögen (Haus, Grundstück, Barschaften) gesichert worden wäre: würden die zwei Enkel auch die Verbindlichkeiten erben, obwohl sie lt. Testament dafür nicht gradestehen sollen?

Und abschließend: gibt es dazu gesetzliche Regelungen?

Bin gespannt, es grüßt
Katharina

Hallo, m.E. hat Erblasser Testament unglücklich formuliert.
Wenn Enkel, deren Eltern noch leben, direkt erben, müssten die
Abkömmlinge gleichzeitig enterbt oder auf Pflichtteil gesetzt werden.
Daher dürfte das Erbe der Enkel ein Vermächtnis sein, auf das
der Kredit nicht angerechnet wird. Gruß

Interessanter Ansatz, danke! Interessant wäre noch eine rechtliche Fundierung, gibt es dazu deinerseits Hinweise? Auch Gruß

Daher dürfte das Erbe der Enkel ein Vermächtnis sein, auf das
der Kredit nicht angerechnet wird. Gruß

Hallo,

Ups, wo hast Du denn das her? Sorry, aber das ist zumindest unter aktuellen deutschen Erbrecht vollkommen falsch. Selbstverständlich kann man Kinder und Enkel, den Nachbarn, den Papst, … gleichzeitig nebeneinander als Erben zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen einsetzen. Fraglich nur, ob hier im konkreten Fall tatsächlich eine Erbeinsetzung (mit der Folge der Beteiligung an den Verbindlichkeiten) oder eine Aussetzung eines Vermächtnisses gemeint war. Das kann man aber nur durch Auslegung des konkret vorliegenden Testaments und bei Kenntnis der Umstände seiner Entstehung tun. Ob diese Auslegung richtig ist, entscheidet dann im Zweifel das Gericht.

Um Auslegungsfragen erst gar nicht aufkommen zu lassen, wäre natürlich der Weg zum spezialisierten Kollegen oder Notar vorab eine gute Idee gewesen. Aber dafür ist es jetzt leider zu spät. Immer diese falsche Sparsamkeit!

Gruß vom Wiz

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Ich bin kein Jurist, deshalb „m.E.“
Wiz dagegen stellt eine Behauptung auf, wonach Nachbar u. Papst
evtl. einen größ. Anteil als 75% erben können, also Kind weniger als
Pflichtteil. Nun denn, sei es.
Wenn er recht hat, kriegt er von mir auch noch einen Stern.

Hallo,

dann rück mal raus, denn einen Pflichtteil gibt es nicht automatisch, sondern der muss erst einmal geltend gemacht werden. D.h. auch mit einem Stall voll Kinder kann ich problemlos statt dessen den Papst als Alleinerben einsetzen. Und wenn die Kinder das auch gut finden, und keinen Pflichtteil geltend machen, und der Papst nicht gerade das Erbe ausschlägt, dann wird er zu 100% Erbe.

Abgesehen davon ist aber im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage und deiner Antwort das Problem zudem, dass Du neben pflichtteilsberechtigten Erben keinen Platz für gewillkürte Erben siehst, und offenbar meinst, dass durch die Pflichtteile das Erbe vollkommen aufgezehrt sei. Auch das stimmt nicht, denn die Höhe des Pflichtteils beträgt nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. D.h. wenn ich neben zwei Kindern zwei Enkel alle zu identischen Anteilen einsetze, ist das vollkommen unproblematisch. und können die Kinder nicht tun, weil sie ja ein Erbe in Höhe des Pflichtteils bekommen (kleine aber feine Unterschiede mal außen vor gelassen). Erst wenn neben den beiden Kindern drei oder mehr Enkel zu Anteilen eingesetzt würden, die dafür sorgen, dass für die Kinder weniger als der Pflichtteil raus kommen würde, könnte es für die uU Sinn machen, den Pflichtteil bzw. genauer gesagt einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen.

Gruß vom Wiz, eben doch Anwalt und seit diversen Jährchen im Erbrecht tätig.

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Hallo

Es sei, dass der Kredit zu Lebzeiten des Erblassers mit dessen gesamten Vermögen (Haus, Grundstück, Barschaften) gesichert worden wäre:

Was mich hier interessieren würde ist:

  • Würde denn die Tilgung des Kredites den Wert des Hauses incl. Grundstück überschreiten? D. h. könnten denn die Kinder von ihrem Erbe den Kredit ablösen?
  • Oder wäre sogar danach noch so viel Wert übrig, dass er - in Beziehung zu den Barschaften auf den Konten gesetzt - dem Pflichtteil entspräche?

Ob das irgendwelche rechtliche Konsequenzen hätte, weiß ich allerdings sowieso nicht, aber vielleicht weiß es ja jemand anderes.

Viele Grüße

Hallöchen,

Wenn er recht hat, kriegt er von mir auch noch einen Stern.

Hast du ihm denn nun ein *chen gegeben, sag was …

Gruß, R