Erbmasse ungerecht verteilt?

Guten Tag! Ich habe mal eine Frage zum Testament meiner Eltern: zum damaligen Zeitpunkt hieß es dort (mein Bruder und ich hatten schon zu Lebzeiten Vermögenswerte als Schnekung erhalten): "Mit großer Wahrscheinlichkeit werden wir keine weiteren Vermögenswerte hinterlassen. Sollte doch noch etwas zu vererben sein, dann sollen unsere Kinder (also mein bruder und ich)das hälftig teilen ohne Anrechnung aller beiderseitigen Vorempfänge. " Mein Vater starb dann vor einigen Jahren; jetzt habe ich zufällig herausgefunden, dass meine Mutter ein Sparkonto mit einem größeren Geldbetrag angelegt, dass mein Bruder als Schenkung, die nach ihrem Tode in Kraft tritt, erhalten soll. Kann ich das nach dem Tode anfechten?
Schließlich ist das ja nicht hälftig…

Einerseits dürfen Eltern zu Lebzeiten verschenken, was Sie wollen.Andererseits denke ich das einiges von den angelegten Geld vielleicht auch Deinen Vater gehörte.Wenn doch jetzt nun noch soviel Vermögen da ist um es anzulegen, würde ich zu Lebzeiten auf ein Pflichtteil bestehen.Damit vermeidet man Ungerechtigkeiten.Hat Dein Bruder vielleicht die Auflage mit dem Sparkonto verbunden, die Beerdigung zu zahlen oder die Pflege der Mutter zu übernehmen?

Die betreffende Testamentsklausel brauchen Sie nicht zu beachten: Beim Ableben der Mutter müssen Sie ausrechnen und abwägen, ob es sich lohnt den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen. Dabei müssen Sie alle mütterlichen Schenkungs-Werte der letzten zehn Jahre beweisen (die väterlichen Schenkungen bleiben aussen vor). Die Anspruchsberechnung ist Expertensache; per Web geht´s leider nicht.

Soweit das Konto auf den Bruder lautet, wäre das sein Geld. Evtl. könntn man Erbergänzungsansprüche prüfen, falls die Einzahlugnen nicht beretis 10 jahre zurückliegen. Lautet das Konto auf den Namen der Erblasserein, erben Sie zu gleichen Teilen.