Erbnachlass was muss ich beachten

Meine Frage, ich habe einen Anteil an einem Haus geerbt, nun möchte Stiefm. meinen Anteil kaufen um alleinige Eigentümerin zu werden. Muss ich meinen Erbanteil zu dem ermittelten Erbwert verkaufen oder kann ich da handeln?

Ich weiss zwar nicht, was Sie mit „Erbwert“ meinen, kann Ihnen aber mitteilen, dass der Kaufpreis sowie die Bedingungen der Erbauseinandersetzung frei ausgehandelt werden können, wenn eine vorliegende Verfügung von Todes wegen (Testament etc.) nichts Einschränkendes bestimmt.

Meine Frage, ich habe einen Anteil an einem Haus geerbt, nun
möchte Stiefm. meinen Anteil kaufen um alleinige Eigentümerin
zu werden. Muss ich meinen Erbanteil zu dem ermittelten
Erbwert verkaufen oder kann ich da handeln?

Hallo Tami2013,
1: du mußt gar nichts verkaufen, sondern kannst es tun, ansonsten könnte man auch über den Wohnsitz ( lebenslanges Wohnrecht)nachdenken.
2: Ich persönlich würde wahrscheinlich das Haus schätzen lassen (was aber wiederum mit Kosten verbunden ist) (neutrales Gutachten)und dann meine Entscheidung bezgl. des Geldes treffen.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
mfg Pigo

Meine Frage, ich habe einen Anteil an einem Haus geerbt, nun
möchte Stiefm. meinen Anteil kaufen um alleinige Eigentümerin
zu werden. Muss ich meinen Erbanteil zu dem ermittelten
Erbwert verkaufen oder kann ich da handeln?