Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo, ich habe ein Haus gemietet mit Erbpachtgrundstück.
Das OG, eine Einliegerwohnung, ist auch vermietet. Wie verhält sich das jetzt mit der Erbpacht, zahlen die Mieter alles oder ist der Vermieter mit im Boot ? DANKE !!
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo, ich habe ein Haus gemietet mit Erbpachtgrundstück.
Das OG, eine Einliegerwohnung, ist auch vermietet. Wie verhält
sich das jetzt mit der Erbpacht, zahlen die Mieter alles oder
ist der Vermieter mit im Boot ? DANKE !!
Hallo,
aus meiner Sicht kann Ihnen das als Mieter egal sein, ob es Erbpacht ist oder nicht. Sie müssen nur Ihre Miete zahlen, die Sie im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart haben.
MfG
Jens Gause
www.immobilienkauftipps.de
Hallo,
die Erbpacht ist vom Paechter zu bezahlen und nicht von den Mietern des Hauses oder Wohnung. Erbpacht ist NICHT auf Untermieter umlegbar. Durch die vereinbarte Miete ist die Nutzung des Hauses incl. Grundstueck abgedeckt - anders lautende Vertraege wuerde ich abraten zu unterschreiben - und diese Miete sollte dem oertlichen Mietspeigel entsprechen oder darunter liegen. Bei einem normalen Grundstueck ohne Erbpachat zahlt man ja auch nicht separat fuer Haus und Grundstueck.
Gruesse
J.Fischer
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo, ich habe ein Haus gemietet mit Erbpachtgrundstück.
Das OG, eine Einliegerwohnung, ist auch vermietet. Wie verhält
sich das jetzt mit der Erbpacht, zahlen die Mieter alles oder
ist der Vermieter mit im Boot ? DANKE !!
hallo, danke für die antwort, im meinen fall legt der vermieter die erbpacht auf die nebenkosten um, zahle jeden monat eine vorrauazahlung auf die jahrespacht!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke für die antwort, zahle die pacht mit den monatlichen nebenkosten, also extra zur miete !!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das ist meiner Meinung nach nicht korrekt - es sei denn die Miete fuer das Haus / Wohnung ist deutlich unterhalb des Mietspiegels. Ich bin kein Anwalt aber soweit ich weiss bezahlt man ansonsten 2 mal (siehe meine erste Antwort).
Gruesse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]