Erbpacht

Guten Tag,
ich habe eine frage zur erbpacht.
können eltern die ein erbpachtgrundstück haben, eine grundschuld als bürgschaft für ihrer kinder die ein haus kaufen wollen bei sich eintragen lassen? oder ist dies nicht möglich!
viele grüße eberhardt

Tut mir leid, ich bin kein Experte. Ich war selber mal Fragesteller und bekomme nun immer wieder Anfragen.

MfG. Ralf Rasch

Fragen Sie die Bank oder den Notar. Diese Frage ist zu speziell.

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Hallo,
das sollte moeglich sein - Eintragung kann zB als Briefgrundschuld gemacht werden. Ich empfehle mit der entsprechenden Bank kurz zu sprechen, ob dies akzeptiert wird, da Erbpachtgrundstueck im Falle eines Falles schwere verwertbar sind.
Gruesse
JF