Erbpacht

Was muß man bei einem Haus beachten, das auf einem Erbpacht-Grundstück steht? Wir wissen, dass das Grundstück der Stadt gehört, die Erbpacht noch ca. 40 Jahr läuft und rund EUR 300,00 Zinsen pro Jahr kostet. Was passiert nach den 40 Jahren? Kann die Stadt dann das Grundstück anderweitig verkaufen, das Haus abreißen lassen, …? Inwiefern beeinflußt die Erbpacht den Kaufpreis der Immobilie? Wir haben das Gefühl, dass der Preis eigentlich einer Immobilie auf einem „normalen“ Grundstück entspricht. Welche Empfehlungen habt ihr für die Preisverhandlung? Ist es überhaupt sinnvoll, so ein Haus zu kaufen? Allerdings gibt es bei uns sehr viele Grundstücke, die der Stadt gehören.
Vielen Dank für Euren Rat!
Berit

Hallo Berit

Was muß man bei einem Haus beachten, das auf einem
Erbpacht-Grundstück steht? Wir wissen, dass das Grundstück der
Stadt gehört, die Erbpacht noch ca. 40 Jahr läuft und rund EUR
300,00 Zinsen pro Jahr kostet. Was passiert nach den 40
Jahren?

Wenn die Erbpacht (eigentlich heißt es Erbbaurecht, den Begriff der Erbpacht gibt es schon lange nicht mehr)ausläuft, kann entweder ein neuer Vertrag ausgehandelt werden, oder das ganze gekauft werden.
Ganz streng genommen fällt das Haus nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit an den Grundstückseigentümer.

Kann die Stadt dann das Grundstück anderweitig

verkaufen, das Haus abreißen lassen, …? Inwiefern
beeinflußt die Erbpacht den Kaufpreis der Immobilie?

Der Kaufpreis sollte dann lediglich so hoch sein, wie der Wert des Hauses. Der Grundstückswert steht aussen vor, dafür wird ja immer der montliche Zins gezahlt.

Wir haben das Gefühl, dass der Preis eigentlich einer Immobilie auf
einem „normalen“ Grundstück entspricht. Welche Empfehlungen
habt ihr für die Preisverhandlung?

Ihr müßt einfach wissen, wieviel das Haus noch wert ist, bzw. wieviel EUCH das Haus wert ist. Evtl. könnte man einmal über eine Verlängerung des Erbbaurechtes verhandeln; von jetzt 40 auf mindestens 70 Jahre.

Ist es überhaupt sinnvoll,
so ein Haus zu kaufen?

Wenn der Preis stimmt, warum nicht?
Bei weiteren Fragen könnt Ihr euch gern an mich wenden. Schaut doch auch einfach mal auf meine Homepage.

Viele Grüße, Frank Scholtysek
***********************************************************************
http://www.immo-X-pert.de
Immobilien NEUTRAL unter die Lupe genommen
***********************************************************************

Hallo Ratsuchende,

die Modalitäten stehen im Erbpacht-Vertrag. Erst nach Kenntnis und Verfahrensweise nach Ablauf der restlichen 40 Jahre kann darüber entschieden werden, dem Angebot näher zu treten oder nicht.
Normalerweise gibt es drei Möglichkeiten:

  • Der Pachtvertrag wird mit neuen Bedingungen fortgeführt,
  • das Haus wird vom Grundstückseigentümer gekauft,
  • das Grundstück wird vom Hauseigentümer gekauft.

Es wird nur das Gebäude gekauft, also ohne Grund und Boden. Es gilt also, vorab zwei Dinge zu prüfen:

  • Der Wert des Gebäudes zu ermitteln,
  • den Erbpachtvertrag prüfen.

Als Beispiel sei noch nachgereicht:
Verkaufsangebot eines Hauses, Grundstück auf Erbbaurecht. Preis war akzeptabel. Habe meinem Auftraggeber dennoch vom Kauf abgeraten, da im Erbbauvertrag eine Klausel stand, dass bei Ablauf der Pachtzeit das Haus nur zu 80% des aktuellen Preises bewertet werden soll. Man hätte also schon heute zum überhöhten Preis gekauft.

Bitte alle Modalitäten vorher prüfen und sich gegebenenfalls dafür Fachleute holen.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com