hallo zusammen,
wir haben gerade eine Wohnung mit Erbpacht gekauft. Notarielle Beurkundung ist erfolgt. Im Rahmen der Genehmigungen zur Urkunde hat das Notariat jetzt eine Vertragserweiterung an uns geschickt, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer nur 4/5tel des Erbbauzinses bezahlt hat. Dieser vermindeter Satz steht auch als aktueller Erbauzins in der Urkunde.
Wir sollen jetzt laut Ergänzungsvertrag 20% mehr Erbpacht zahlen und die Kosten für die zusätzliche Urkunde tragen.
Ist dieser Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen?
Haben wir ein Recht auf Rücktritt/Erstattung der Maklerprovision, Stornokosten neue Küche,Stornokosten neues Wohnzimmer, etc?
Danke für eine schnelle Antwort!!!
Hallo,
haben Sie vor Kauf der Wohnung den Erbpacht-Geber kontaktiert und nachgefragt, ob die Erbpacht bei Kauf gleich bleibt ?
Denn der Erbpacht-Geber hat die Möglichkeit, beim Verkauf des Objektes den Erbpachtzins zu erhöhen.
Dies dürfte auch in dem Pachtvertrag stehen.
Gruß Merger
wir haben gerade eine Wohnung mit Erbpacht gekauft. Notarielle
Zur Eigennutzung oder zur Vermietung ?
geschickt, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer nur 4/5tel des Erbbauzinses bezahlt hat.
Vermutlich hat er die ETW selbst genutzt.
Wir sollen jetzt laut Ergänzungsvertrag 20% mehr Erbpacht zahlen und die Kosten für die zusätzliche Urkunde tragen.
Da würde ich einmal den Erbpachtgeber fragen wieso er um diesen betrag erhöht. Wenn man den Grund weiß, kann man weiter sehen.
Ist dieser Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen?
Notar fragen, wir kennen den Inhalt nicht.
Haben wir ein Recht auf Rücktritt/Erstattung der Maklerprovision, Stornokosten neue Küche,Stornokosten neues Wohnzimmer, etc?
Vermutlich nicht. Ich fände es ungewöhnlich, wenn die Veränderung des Erbpachtzinses den Kaufvertrag ungültig machen würde.
Die Wohnung wurde bereits zu festen Konditionen gekauft.
Die Nachträgliche Urkunde ist erst dann eine Vereinbarung wenn - wie der name schon sagt - auch einen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer zustandekommt, oder der Käufer dies gegen sich gelten lassen muss aufgrund Bestimmungen aus dem Erbbaupachvertrag.
Eine Erhöhung des Erbbauzinsen über die Laufzeit ist die regel. Oft sind sogenannte Gleitklauseln eingebaut welche sich orientieren an einem festen Wertmesser, z.B. Teuerungsrate nach Verbraucherpreisindex.
Eine Steigerung - um 20% - aufgrund der beschriebenen Situation halte ich für fragwürdig. Hier liegt ggf. eine unbewusste oder bewusste Täuschung des Käufers vor.
ml.
Zur Eigennutzung oder zur Vermietung ?
Ja
Vermutlich hat er die ETW selbst genutzt.
Ja. Beide alt Eigentümer wohnen dort selbst
Da würde ich einmal den Erbpachtgeber fragen wieso er um
diesen betrag erhöht. Wenn man den Grund weiß, kann man weiter
sehen.
Es ist keine Erhöhung durch den Erbpachtgeber, die Alt-Eigentümer haben lediglich einen ca 20%tigen Nachlass bekommen, diesen reduzierten Satz aber als Erbpacht angegeben
Notar fragen, wir kennen den Inhalt nicht.
Haben wir ein Recht auf Rücktritt/Erstattung der Maklerprovision, Stornokosten neue Küche,Stornokosten neues Wohnzimmer, etc?
Vermutlich nicht. Ich fände es ungewöhnlich, wenn die
Veränderung des Erbpachtzinses den Kaufvertrag ungültig machen
würde.
haben Sie vor Kauf der Wohnung den Erbpacht-Geber kontaktiert
und nachgefragt, ob die Erbpacht bei Kauf gleich bleibt ?
Denn der Erbpacht-Geber hat die Möglichkeit, beim Verkauf des
Objektes den Erbpachtzins zu erhöhen.
Dies dürfte auch in dem Pachtvertrag stehen.
leider nein. Wobei der Erbpachtgeber die Erbpacht gar nicht wirklich erhöhen will. Die Alt-Eigentümer haben quasi 20% Rabatt auf die Erbpacht von der Kirche bekommen, in den Anzeigen und Angaben beim Notar dies aber Standard Erbpachtzins angegeben.
Wir sollen „nur den normalen“ Erbpachtzins zahlen.
Zur Eigennutzung oder zur Vermietung ?
Ja
Wenn Ihr selber nutzt, werdet Ihr offenbar auch den 20% Nachlass bekommen, wenn Ihr vermietet, nicht. Dieser Umstand müßte aber in dem Erbpacht-Vertrag, den Ihr hättet einsehen könnnen und müssen, enthalten gewesen sein.
Na, dann würde ich den Erbpacht-Geber einmal fragen, für was dieser 20 %ige Rabatt war und ob dieser nicht auch für den neuen Eigentümer möglich ist.